Ratgeber Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihre Notfallplanung. Das gilt ohne Wenn und Aber. Wenn Sie – sei es durch eine Krankheit oder auch altersbedingt – nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, dann wird diese Entscheidung eine dritte Person für Sie treffen müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie es in der Hand, diesen Dritten zu bestimmen und ihn mit umfangreichen Vollmachten auszustatten. Die können so weit reichen, dass eine gesetzliche Betreuung nicht mehr erforderlich ist. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die Entscheidungen in Ihrem Leben auch dann in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Verpassen Sie nicht die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben in jeder Phase Ihres Lebens – eine Chance, die Ihnen die Vorsorgevollmacht bietet.

Was ist eine Vorsorgevollmacht? 

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Entscheidungen können ganz unterschiedliche Regelungsbereiche betreffen, etwa 

  • finanzielle Fragen 
  • Aspekte der Unterbringung 
  • gesundheitliche und medizinische Entscheidungen 
  • rechtliche und vertragliche Fragen 

Die Vorsorgevollmacht tritt typischerweise in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie sollten sie aus Gründen der Beweisbarkeit und Sicherheit im Rechtsverkehr schriftlich erteilen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, eine Ausnahme stellen unter anderem Grundstücksgeschäfte dar.

Ohne eine Vorsorgevollmacht würde im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Das kostet Zeit, verhindert oder verzögert ggf. wichtige Entscheidungen und entspricht eventuell auch nicht Ihrem Willen. Die Vorsorgevollmacht sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Regelung der Angelegenheiten im Bedarfsfall.

Ratgeber Vorsorgevollmacht: Das Wichtigste im Überblick

Wofür benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht hilft Ihnen im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Alter. Eine von Ihnen ausgewählte Person (der Bevollmächtigte) bekommt mit der Vorsorgevollmacht die Befugnis, in Ihrem Namen und gemäß Ihren Wünschen und Vorstellungen rechtliche, finanzielle und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasst unter anderem die Entscheidung über medizinische Behandlungen, die Verwaltung Ihrer Finanzen, die Vertretung vor Behörden, die Organisation Ihres Wohnsitzes und die Entscheidung über pflegerische Maßnahmen. Die Vorsorgevollmacht vermeidet die gerichtliche Anordnung einer Betreuung, die nicht nur zeitaufwendig und kostenintensiv sein kann, sondern auch dazu führen könnte, dass eine vom Gericht bestimmte Person Ihre Angelegenheiten regelt, die möglicherweise nicht Ihren persönlichen Präferenzen entspricht. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle über die Entscheidungen, die Ihr Leben und Wohlergehen betreffen, selbst in Zeiten, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Das Notvertretungsrecht für Eheleute

Das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht ermöglicht es, dass Ehegatten in Notfallsituationen füreinander verbindliche Entscheidungen treffen können, wenn einer der beiden nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Das Notvertretungsrecht ist hauptsächlich dann relevant, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Dieses Recht ist allerdings auf spezifische Situationen und Entscheidungen begrenzt, ersetzt also nicht die Vorsorgevollmacht oder weitere Notfalldokumente wie die Patientenverfügung oder die Betreuungsverfügung.

Zu den Kernbereichen, in denen das Notvertretungsrecht Anwendung findet, gehören insbesondere gesundheitliche Angelegenheiten und Entscheidungen über ärztliche Behandlungen. Das umfasst die Zustimmung oder Ablehnung von Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen. Das Notvertretungsrecht erstreckt sich jedoch nicht auf alle rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten. Ehegatten sind unter anderem nicht automatisch berechtigt, über Vermögenswerte zu verfügen, Verträge zu kündigen oder neue Verträge abzuschließen. Für solche Fälle ist nach wie vor eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Betreuungsanordnung erforderlich. Das Ehegattennotvertretungsrecht soll eine Lücke in der gesetzlichen Regelung schließen und in akuten Notfällen eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen, ohne dass es einer gerichtlichen Betreuerbestellung bedarf. Es dient dem Schutz und dem Wohl der betroffenen Person und soll sicherstellen, dass im Notfall die medizinische Versorgung nicht durch rechtliche Hürden verzögert wird.

Die Vorteile der Vorsorgevollmacht – und gibt es Nachteile?

Es geht bei dieser Überlegung weniger darum, ob eine Vorsorgevollmacht wichtig ist oder nicht – denn die Vorteile sprechen für sich:

  • Sie behalten die Selbstbestimmung: Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer Ihre Angelegenheiten in einem Fall, in dem Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, vertrauensvoll und nach Ihren Wünschen regeln soll. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre persönlichen Vorstellungen respektiert werden.
  • Sie vermeiden eine gerichtliche Betreuung: Durch die Ernennung einer Vertrauensperson Ihrer Wahl verhindern Sie, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmt, der möglicherweise Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse nicht kennt oder berücksichtigt.
  • Sie gewinnen Flexibilität: Sie können die Vollmacht so gestalten, dass sie genau auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist. Sie legen fest, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person handeln darf, sei es in finanziellen, medizinischen oder alltäglichen Angelegenheiten.
  • Schnelle Unterstützung: Im Notfall kann die bevollmächtigte Person sofort handeln, ohne dass erst ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Betreuers abgewartet werden muss. Dies ist besonders bei dringenden medizinischen Entscheidungen von Vorteil.
  • Sie sparen Geld: Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht verursacht in der Regel geringere Kosten als die gerichtliche Anordnung einer Betreuung – und unsere Mitglieder erhalten die Vollmacht sogar gratis. Zudem können Sie durch die frühzeitige Regelung Ihrer Angelegenheiten mögliche Konflikte und damit verbundene Kosten vermeiden.

Die Vorteile liegen auf der Hand – bei den Nachteilen geht es eher darum, sich der möglichen Problemfelder bewusst zu werden: Die Nachteile können Sie dann gar nicht treffen. 

  • Missbrauchsrisiko: Besteht die Gefahr, dass die bevollmächtigte Person die ihr übertragenen Rechte missbraucht, kann dies zu finanziellen oder persönlichen Nachteilen führen. Eine sorgfältige Auswahl der Vertrauensperson ist daher essenziell.
  • Fehlende Kontrolle: Sobald die Vollmacht in Kraft tritt, haben Sie möglicherweise keine direkte Kontrolle mehr über die Entscheidungen, die in Ihrem Namen getroffen werden. Dies kann zu Entscheidungen führen, die Sie selbst anders getroffen hätten.
  • Aktualisierungsbedarf: Lebensumstände ändern sich, und eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht kann veralten. Die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Vollmacht sollten Sie deshalb immer im Blick haben. 

Damit Sie die ideale Vorsorgevollmacht bekommen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, bieten wir Ihnen eine Vorlage an, die Sie als Mitglied jederzeit nutzen können.

Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht

Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht: Das ist ein Thema, das immer wieder für Ärger sorgt. Denn Banken stehen der klassischen Vorsorgevollmacht oft kritisch gegenüber. Dafür führen die Geldinstitute verschiedene Gründe ins Feld:

Aktualität und GültigkeitBanken haben in vielen Fällen Bedenken, dass eine Vorsorgevollmacht möglicherweise gefälscht, veraltet oder vom Vollmachtgeber widerrufen wurde, ohne dass die Bank davon Kenntnis hat.
Umfang und Grenzen der VollmachtDie genauen Befugnisse, die durch die Vorsorgevollmacht erteilt werden, können unklar sein, insbesondere wenn die Vollmacht nicht detailliert ausgearbeitet wurde. Banken sind besorgt darüber, Transaktionen zu genehmigen, die über den tatsächlich vorgesehenen und formulierten Umfang der Vollmacht hinausgehen.
MissbrauchsrisikoEin zentrales Bedenken ist das Risiko des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten. Banken müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie das Vermögen ihrer Kunden schützen können, hauptsächlich, wenn der Bevollmächtigte Handlungen vornimmt, die dem Kunden finanziell schaden könnten.
Rechtliche HaftungBanken machen sich natürlich auch Gedanken über die eigene rechtliche Haftung, falls sie Transaktionen auf Basis einer Vorsorgevollmacht zulassen, die später als ungültig oder unangemessen angefochten wird. Die Sorge besteht darin, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die durch angenommene, aber nicht rechtmäßig erteilte Vollmachten entstehen.

Um diesen Bedenken zu begegnen, fordern Banken und Sparkassen oft, dass Vorsorgevollmachten bestimmte formale Kriterien erfüllen: Das kann etwa eine notarielle Beurkundung der Vollmacht sein, die die Echtheit und Gültigkeit der Vollmacht bestätigt. Zudem möchten Banken gerne, dass der Umfang der durch die Vollmacht gedeckten Transaktionen genau abgegrenzt ist. Um das sicherzustellen, fordern Banken in vielen Fällen, dass Vollmachten auf hauseigenen Dokumenten als Bankvollmacht erstellt werden, damit die Dokumente ihren Anforderungen entsprechen.

In der Praxis kann das zu Problemen führen, wenn die Bank die Vorsorgevollmacht nicht anerkennt und auf einer Bankvollmacht besteht. Dabei ist im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klar geregelt, dass Vollmachten formlos gültig sind (§§ 164 ff., insbesondere § 167 Abs. 2 BGB). Auch die AGB der Banken und Sparkassen sehen – anders, als viele Mitarbeiter vor Ort behaupten – oft gar nicht vor, dass die Vollmacht auf bankeigenen Dokumenten zu erstellen ist. Aber selbst, wenn die AGB die Verwendung hauseigener Formulare vorsehen würden, dürfte eine solche Klausel einen Verbraucher unangemessen benachteiligen und wegen § 309 Nr. 13 BGB unwirksam sein.

Wie geht man am besten vor? 

Hier gibt es zwei Wege: Sie fechten Ihre Vollmacht durch. Meist reicht es schon, mit einem anwaltlichen Schreiben die Anerkennung einzufordern. Der andere Weg: Unsere Vorsorgevollmacht können sich die SAFE-Mitglieder beglaubigen lassen, dann dürfte die Anerkennung in der Bank kein Problem mehr darstellen. 

Registrierung einer Vorsorgevollmacht

Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um deren Auffindbarkeit im Bedarfsfall zu gewährleisten. Wenn Sie die Vorsorgevollmacht registrieren und sicher hinterlegen möchten, haben Sie als Mitglied im Vorsorgenetzwerk von optimal vorsorgen verschiedene Möglichkeiten:

Dokumente online hinterlegen 

Sie hinterlegen die Vollmacht online: Ihre Dokumente sind bei uns dann jederzeit abrufbar und immer verfügbar für alle, denen Sie Zugriff auf Ihren Account bei uns gewähren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Originaldokumente bei uns verwahren

Sie hinterlegen das Original bei uns: Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Mitgliedschaften die Möglichkeiten, Ihre Original-Notfalldokumente bei uns zu hinterlegen. Sie benennen dabei die Personen, die in einem Notfall das Original von uns zugesendet bekommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

ZVR nutzen  

Sie hinterlegen die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:  Wir übernehmen für unsere Mitglieder auf Wunsch die Registrierung und tragen auch die Kosten dafür.

Unsere Mitglieder haben damit die Möglichkeit, Ihre Notfalldokumente digital und physisch bei uns kostenlos hinterlegen und sogar im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um eine schnelle Verfügbarkeit aller wichtigen Informationen im Notfall sicherzustellen.

Die Kosten einer Vorsorgevollmacht

Die Kosten einer Vorsorgevollmacht in Deutschland sind oft ein Thema. Für unsere Mitglieder gilt das jedoch nicht. Sie haben die Möglichkeit, auf eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zuzugreifen. Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft SAFEplus oder SAFEpremium. dann entfallen auch alle weiteren Kosten, denn wir übernehmen für Sie die Kosten 

  • für die Hinterlegung der Dokumente
  • für die Registrierung der Notfalldokumente im Zentralen Vorsorgeregister und 
  • für die Beglaubigung durch unseren Partneranwalt. 

Damit sichern Sie als Mitglied bei uns ohne zusätzliche Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht die eigene Zukunftssicherheit: Vermeidung von Konflikten um Ihre Vertretung sind dabei ebenso ausgeschlossen wie ein gerichtliches Betreuungsverfahren.

Vordruck für die Vorsorgevollmacht verwenden – was ist zu beachten?

Die Verwendung unseres Vordrucks für eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vorsorgevollmacht einfach, schnell, strukturiert und vor allem kostenlos zu erstellen. Unser Vordruck gibt Ihnen die rechtssichere Möglichkeit, klare Anweisungen und Befugnisse festzulegen, ohne wichtige Punkte zu übersehen. 

Bei der Verwendung eines PDFs als Vordruck für die Vorsorgevollmacht sollten Sie dennoch einige Punkte beachten: 

  • Beglaubigung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen – für die Mitglieder in den Tarifen SAFEplus und SAFEpremium übernehmen wir das kostenlos. 
  • Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht: Der beste Vordruck für eine Vorsorgevollmacht nützt nichts, wenn die Vollmacht nicht gefunden wird. Hinterlegen Sie die Vorsorgevollmacht und andere Notfalldokumente deshalb bei uns online und im Original.  
  • Aktualisierung nicht vergessen: Die Vorsorgevollmacht auf einem Vordruck sollte natürlich auch dann aktualisiert werden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Vorsorgevollmacht und (Ihre) Rechtschutzversicherung

Wenn Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Familie sicher gestalten können, sind eine Vorsorgevollmacht und eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbare Instrumente, die Ihnen dabei helfen, für Notfälle gewappnet zu sein. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zu benennen, die in Ihrem Namen handelt und Entscheidungen trifft, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Dieses Instrument der persönlichen Vorsorge stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen auch in kritischen Lebenssituationen berücksichtigt werden.

Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen nicht nur bei, wenn Ihnen rechtliche Auseinandersetzungen drohen. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte aktiv zu verteidigen, ohne sich Sorgen über die entstehenden Kosten machen zu müssen. Einige Rechtsschutzversicherungen unterstützen Sie aber sogar dabei, Ihre Vorsorgevollmacht zu erstellen. 

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht sind wichtige rechtliche Instrumente, die es Personen ermöglichen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in ihrem Namen Entscheidungen treffen kann. Das verbindende Element beider Vollmachten liegt darin, dass sie eine Stellvertretung in Angelegenheiten ermöglichen, sollte der Vollmachtgeber selbst dazu nicht in der Lage sein. Beide erfordern ein hohes Maß an Vertrauen in die bevollmächtigte Person, da diese weitreichende Entscheidungen treffen kann.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist speziell dafür ausgelegt, in persönlichen, gesundheitlichen und in gewissen Fällen auch finanziellen Angelegenheiten zu gelten, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst handlungsfähig ist, zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall. Sie tritt typischerweise in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen kann, und ist oft auf diese spezifischen Situationen beschränkt.

Generalvollmacht

Die Generalvollmacht hingegen ist umfassender und nicht nur auf den Eintritt einer Handlungsunfähigkeit beschränkt. Sie ermächtigt die bevollmächtigte Person, in nahezu allen juristischen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu handeln. Dies kann den Kauf oder Verkauf von Eigentum, die Eröffnung und Verwaltung von Konten und sogar rechtliche Vertretungen umfassen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Vollmachten liegt in ihrem Anwendungsbereich: Während die Vorsorgevollmacht speziell für den Fall der Handlungsunfähigkeit konzipiert ist, ermöglicht die Generalvollmacht eine breitere und oft nicht auf solche Situationen beschränkte Vertretung. Ferner ist die Vorsorgevollmacht in ihrem Wesen präventiv und auf den Schutz des Vollmachtgebers in spezifischen Lebenslagen ausgerichtet, wohingegen die Generalvollmacht eine generelle Übertragung von Entscheidungsbefugnissen beinhaltet.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind beides zentrale Instrumente der persönlichen Vorsorge, die es ermöglichen, im Voraus Regelungen für Situationen zu treffen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Während beide auf den ersten Blick ähnliche Ziele verfolgen, liegen ihre Kernfunktionen und Anwendungsbereiche doch deutlich auseinander.

  • Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in Situationen, in denen sie ihren Willen nicht mehr äußern kann, ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie bezieht sich ausschließlich auf gesundheitliche und medizinische Entscheidungen, insbesondere am Lebensende. Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn der Verfasser aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu kommunizieren, und dient Ärzten und medizinischem Personal als Leitlinie.
  • Die Vorsorgevollmacht, im Gegensatz dazu, deckt ein breiteres Spektrum ab. Sie ermächtigt eine ausgewählte Vertrauensperson, Entscheidungen nicht nur in gesundheitlichen Angelegenheiten, sondern auch in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Belangen zu treffen, sollte der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage sein. Die Vorsorgevollmacht ist flexibler als eine Patientenverfügung, da sie sich auf eine Vielzahl von Situationen bezieht und nicht nur auf medizinische Entscheidungen beschränkt ist.

Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Instrumenten liegt in ihrem Anwendungsbereich: Die Patientenverfügung ist eindeutig auf medizinische Entscheidungen begrenzt, während die Vorsorgevollmacht eine umfassende Vertretung in allen Lebensbereichen möglich macht, dabei aber auch medizinische Aspekte einbeziehen kann. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Patientenverfügung direkt medizinischem Personal Anweisungen gibt, wohingegen die Vorsorgevollmacht einer dritten Person die Befugnis erteilt, in Namen des Vollmachtgebers zu handeln.

Die Überprüfung der Vorsorgevollmacht

Die regelmäßige Überprüfung der Vorsorgevollmacht ist aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus sinnvoll:

  1. Ist Ihr niedergelegter Wille noch aktuell? Es ist essenziell, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch den aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht. Experten empfehlen, dieses Dokument mindestens alle zwei bis drei Jahre oder bei bedeutenden Lebensereignissen, wie einer Hochzeit, Geburt, Scheidung oder dem Tod einer in der Vollmacht benannten Person, zu aktualisieren.
  2. Stimmen die Kontaktdaten? Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten der bevollmächtigten Person oder Personen aktuell sind. Änderungen in deren Erreichbarkeit sollten zeitnah in der Vorsorgevollmacht reflektiert werden, um im Bedarfsfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu gewährleisten.
  3. Passt” die Vorsorgevollmacht zu Ihren anderen Vorsorgedokumenten: Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht inhaltlich mit anderen Vorsorgedokumenten, wie der Patientenverfügung oder dem Testament, übereinstimmt und keine widersprüchlichen Anweisungen enthält. Eine konsistente Vorsorgeplanung vermeidet Rechtsunsicherheiten und Konflikte.
  4. Sind alle aktuellen rechtliche Entwicklung abgebildet? Änderungen im rechtlichen Umfeld können Auswirkungen auf die Gültigkeit oder die Auslegung Ihrer Vorsorgevollmacht haben. Eine regelmäßige Beratung durch einen Rechtsexperten kann sicherstellen, dass Ihre Vollmacht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
  5. Sind die Befugnisse noch richtig verteilt? Überprüfen Sie, ob die in der Vorsorgevollmacht erteilten Befugnisse noch angemessen sind. Möglicherweise möchten Sie die Befugnisse der bevollmächtigten Person erweitern oder einschränken, basierend auf veränderten Lebenssituationen oder Erfahrungen.
  6. Passen die anvertrauten Aufgaben noch zum aktuellen Vertrauensverhältnis? Die Wahl der bevollmächtigten Person basiert auf Vertrauen. Es ist wichtig, dieses Vertrauensverhältnis regelmäßig zu evaluieren und zu bestätigen, dass die bevollmächtigte Person noch willens und in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. Bei Zweifeln oder Veränderungen in der Beziehung sollte eine Neubewertung der Vollmacht in Betracht gezogen werden.

Wir sorgen bei unseren Mitgliedern dafür, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit so wenig wie notwendig aktuell halten können. So haben Sie immer eine Vorsorgevollmacht und einen Notfallplan, der top-aktuell Ihre Wünsche und Vorstellungen widerspiegelt.

Und was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Natürlich taucht diese Überlegung bei vielen Menschen auf, die sich mit der Notfallvorsorge beschäftigen: Was passiert denn eigentlich, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe? Weil ich sie vergessen habe? Weil ich (noch) keine Lust habe, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Folgen einer fehlenden Vollmacht lassen sich eigentlich recht gut auf den Punkt bringen: Es passiert nichts, wenn Ihnen etwas passiert. Ohne Vollmacht wissen Ihre Angehörigen nicht, was eigentlich zu tun ist. Und selbst, wenn sie das herausbekommen: Ohne Vorsorgevollmacht können und dürfen sie für Sie nicht aktiv und tätig werden. Für Sie bedeutet das:

  • Verlust der Selbstbestimmung, denn Ihre Wünsche können nicht umgesetzt werden.
  • Keine Betreuung nach Wunsch, denn ohne Vollmacht haben Ihre Familienangehörigen kein Mitspracherecht bei medizinischen Entscheidungen.
  • Die Rechtssicherheit fehlt, denn niemand kann Ihre Interessen vertreten, um etwa Versicherungsleistungen zu beantragen.
  • Es entstehen Konflikte, weil sich vielleicht Partner, Kinder und Eltern streiten, was für Sie angeblich das Beste ist.

Lassen Sie es soweit nicht kommen – kümmern Sie sich um Ihre Vorsorgevollmacht.

Die häufigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht (FAQ)

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Erlaubnis erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Vollmacht umfasst üblicherweise Entscheidungen zu finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Sie ermöglicht es, die Kontrolle über Entscheidungen bezüglich der eigenen Person und des Vermögens auch dann zu behalten, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, was Zeit kostet und die Privatsphäre einschränken kann.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wichtig ist, dass die Erteilung im Vollbesitz der geistigen Kräfte erfolgt, um die Gültigkeit der Vollmacht zu gewährleisten.

Welche Befugnisse kann ich mit einer Vorsorgevollmacht übertragen?

Das entscheiden Sie. Die übertragenen Befugnisse können von alltäglichen Angelegenheiten bis zu weitreichenden Entscheidungen reichen, einschließlich Gesundheitsfürsorge, finanziellen Transaktionen und der Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Den Inhalt der Vollmacht können Sie individuell anpassen.

Schließt eine Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung aus?

Grundsätzlich erfüllt die Vorsorgevollmacht die Aufgabe einer gesetzlichen Betreuung, wenn die Vorsorgevollmacht gültig ist und der Bevollmächtigte auch wie ein Betreuer agieren kann, den Vollmachtgeber also vollumfänglich unterstützen möchte. Bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Willens, den Vollmachtgeber auch tatsächlich zu unterstützen oder besteht der Eindruck, dass die Vollmacht missbraucht wird, dann kann eine Betreuung angeordnet werden.

Muss ein Arzt die Vorsorgevollmacht mit unterschreiben?

Nein, die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht hängt nicht davon ab, dass ein Arzt das Dokument gegenzeichnet. Zum Thema kann aber die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers werden, wenn Banken oder Behörden Zweifel an der Geschäftsfähigkeit haben. Wenn zum Beispiel bei Demenz absehbar ist, dass Dritte die Vorsorgevollmacht anzweifeln, dann kann es hilfreich sein, wenn der Arzt eine Stellungnahme zur Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers ergänzend zur Vorsorgevollmacht abgibt.

Kann ich in einer Vorsorgevollmacht mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja! Das kann sich aber als eine nicht so gute Idee herausstellen, wenn die Bevollmächtigten bei wichtigen Fragen uneins sind und in Streit geraten. Gerade Ärzte und Behörden, aber auch Banken werden dann Probleme haben, die Vorsorgevollmacht zu akzeptieren. Ein zweiter Bevollmächtigter als Ersatz ist dagegen sinnvoll, wenn er erste Bevollmächtigte – zum Beispiel durch Krankheit – nicht mehr zur Verfügung steht.

Warum soll ich nicht einfach meine Ehegatten bevollmächtigen?

Das kann durchaus eine Variante sein, allerdings sollten Sie dabei bedenken: Wenn ein Ehegatte verstirbt oder es ihm gesundheitlich schlecht geht, kann er den anderen nicht mehr unterstützen. Dafür ist es sinnvoll, einen Ersatzbevollmächtigten neben dem Ehegatten einzusetzen.

Muss ich eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfassen?

Sie sollten das auf jeden Fall tun. Mündliche Vorsorgevollmachten können durchaus gültig sein, aber eine mündliche Vorsorgevollmacht lässt sich halt nicht beweisen: Das gilt für das Vorliegen einer solchen Vollmacht überhaupt, aber auch für ihren Inhalt.


Brauchen junge Menschen eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Hilflosigkeit im Alltag verbinden wir immer zuerst ältere Menschen. Aber eine schwere Krankheit oder ein Unfall können auch junge Menschen hart treffen. Sie brauchen neben der Patientenverfügung deshalb unbedingt eine Vorsorgevollmacht. Eine krankheitsbedingte Hilflosigkeit ist keine Frage des Alters.

Können auch unverheiratete Paare eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Natürlich. Jeder kann mit einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen – unabhängig vom Personen – und Familienstand.

Wen bevollmächtige ich?

Das entscheiden Sie ganz alleine. Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, der Ihre Wünsche und Werte kennt und respektiert und der dafür sorgt, dass sie umgesetzt werden, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden wird?

Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Ihre Vorsorgevollmacht wird bei uns sicher aufbewahrt. Sind Sie Mitglied in den Tarifen SAFEplus und SAFEpremium, verwahren wir auch die Originale und lassen Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden wird.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Dies kann zu einer weniger persönlichen und möglicherweise gegen die eigenen Wünsche gerichteten Entscheidungsfindung führen.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und Sie sollten Ihnen allen relevanten Parteien, insbesondere dem Bevollmächtigten, mitteilen.

Muss eine Vorsorgevollmacht registriert werden?

Eine Registrierung ist nicht zwingend, kann aber die Auffindbarkeit und Akzeptanz der Vollmacht verbessern. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet hierfür eine Möglichkeit. Wir übernehmen für unsere Mitglieder in den Tarifen SAFEplus und SAFEpremium die Registrierung und die damit verbundenen Kosten.

Wie oft sollte ich meine Vorsorgevollmacht überprüfen und aktualisieren?

Eine regelmäßige Überprüfung, mindestens alle zwei bis drei Jahre oder nach bedeutenden Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder einer finanziellen Verpflichtung wie einer Immobilienfinanzierung ist ratsam, um sicherzustellen, dass die Vollmacht noch den eigenen Wünschen entspricht.

Was geschieht mit meiner Vorsorgevollmacht nach meinem Tod?

Mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt die Vorsorgevollmacht grundsätzlich, wenn sie nicht als postmortale Vollmacht ausgelegt ist. Zuständigkeiten und Verfügungen bezüglich des Nachlasses regelt dann allerdings das Testament.

Können finanzielle Angelegenheiten durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Ja, in der Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte auch in finanziellen Angelegenheiten Entscheidungen treffen darf.

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

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