Meine Behandlungswünsche dokumentieren

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung legt fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Mit der Verfügung können Sie detailliert regeln, welche medizinischen Maßnahmen Situationen wünschen – und welche auf keinen Fall bei Ihnen durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung richten Sie vor allem an die behandelnden Ärzte, die Durchsetzung Ihrer Vorstellungen obliegt in der Praxis demjenigen, den Sie als Bevollmächtigten benennen, etwa in Ihrer Vorsorgevollmacht. Die regelt nämlich, wer Ihre Interessen vertritt, während die Patientenverfügung genau diese Interessen wiedergibt.

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Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist in § 1901a Abs 1 BGB geregelt, in ihr wird schriftlich festgelegt, ob der Verfügende “… in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Das bedeutet: Sie legen mit einer Patientenverfügung frühzeitig fest, ob und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie in einer Situation nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen, aus dem Sie wahrscheinlich nicht mehr aufwachsen werden. Sie wären dann ein Pflegefall, ohne Chance, jemals wieder ein eigenständiges Leben zu führen, was Sie auf keinen Fall möchten. Mit der Patientenverfügung können Sie dann äußern, dass die medizinische Behandlung und die lebenserhaltenden Maßnahmen in einem solchen Fall einzustellen sind. Die Patientenverfügung hat dabei zwei Funktionen: Ihr Wille wird umgesetzt und Sie entlasten Ihre Angehörigen, die ohne Patientenverfügung vielleicht gar nicht wissen, was Sie wünschen und allein eine so schwerwiegende Entscheidung treffen müssen. Mit der Patientenverfügung übernehmen Sie diese Entscheidung: Sie dokumentieren Ihre eigene Vorstellung vom Lebensende.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Die meisten Menschen haben im Alter oder auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines medizinischen Notfalls einen Wunsch: Sie möchten über Ihr Schicksal selbst bestimmen. Verständlich und problematisch zugleich, wenn man nach einem Unfall nicht mehr bei Bewusstsein ist. Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, weil sie Ihre selbstbestimmte Entscheidung dokumentiert. Sie nehmen Eltern, Freunden, Geschwistern und anderen nahestehenden Menschen die vielleicht schwerste Entscheidung ab, die Menschen treffen müssen: Die Entscheidung über Leben und Tod eines anderen Menschen. Ohne Patientenverfügung bürden Sie Dritten die Last auf, über Ihr Schicksal zu entscheiden. Mit einer Patientenverfügung dagegen entscheiden Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche auf keinen Fall. Und das macht eine Patientenverfügung nicht nur sinnvoll, sondern fast zu einem Muss.

Was muss ich beim Verfassen beachten?

Wenn Sie Vorsorge für medizinische Notfälle treffen wollen, sollten Sie vorher immer das Gespräch mit einem Arzt suchen oder für das Verfassen auf eine fachlich abgesicherte Vorlage zurückgreifen. Denn nur so lassen sich schwammige und unklare Formulierungen vermeiden, die niemanden eine Handlungsanweisung geben können. Formulieren Sie Ihre Behandlungswünsche klar und deutlich. Wenn Ihre Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z. B. bei schwerer Krankheit und nach einem Unfall), sollten Sie überprüfen, ob die festgelegten Behandlungswünsche in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch unterschiedliche Verhaltensweisen wünschen. Vermeiden Sie auf jeden Fall Widersprüche und Unklarheiten. Sind Sie bereits schwer erkrankt, sollte sich Ihre Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation beziehen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über den möglichen Krankheitsverlauf, potenzielle Komplikationen und die wahrscheinlichen Behandlungsmöglichkeiten. Legen Sie danach Ihre Behandlungswünsche fest!

Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?

Wichtig ist es, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht trotz ihrer Unterschiede als eine Einheit zu sehen. In der Vorsorgevollmacht legen Sie denjenigen als Bevollmächtigten fest, der dann Ihre in der Patientenverfügung geäußerten Vorstellungen von Behandlung und Medikation in die Tat umsetzt. Die behandelnden Ärzte sollten auch gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht entbunden werden. So können Sie für ganz unterschiedliche medizinische Maßnahmen nach Ihren Vorstellungen Vorsorge treffen. Am häufigsten formulieren die Verfügungen ihre Wünsche zu diesen Punkten:

Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst oder durch einen Notar unterzeichnet werden. Sie sind an eine einmal verfasste Patientenverfügung jedoch nicht gebunden, denn die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Aber auch mündliche Verfügungen entfalten Wirkung, denn sie müssen – vor allem bei Zweifelsfällen – beachtet werden.

Sie sollten eine einmal getroffene Verfügung in bestimmten Zeitabständen erneuern oder bestätigen. So ist in Zweifelsfällen klar, dass einmal getroffene, “ältere” Verfügung noch Bestand hat. Denken Sie daran: Eine mehrere Jahre alte Verfügung berücksichtigt vielleicht nicht, dass es seitdem neue Behandlungsmethoden gibt, die Ihre einmal getroffene Entscheidung – auch gegen das Leben – vielleicht in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Deshalb müssen Sie sich nicht nur einmal mit der Patientenverfügung befassen, sondern Ihre einmal getroffenen Entscheidungen immer wieder überdenken.

Wie oft muss ich meine Patientenverfügung aktualisieren?

Wie im Absatz vorher schon erwähnt: Sie wollten die Inhalte Ihrer Patientenverfügung regelmäßig hinterfragen und für sich selbst klären, ob die geäußerten Wünsche so noch aktuell sind. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie die Patientenverfügung noch einmal kritisch zu lesen und dann mit einer neuen Unterschrift zu bestätigen oder eben abändern.

Woher weiß der Arzt von meiner Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten schnell und unkompliziert von ihrem Inhalt erfahren können. Deshalb sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die weiß, wo sich die Verfügung befindet oder sie aufbewahrt. Außerdem ist es hilfreich, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen. Wir bieten an, Ihre Patientenverfügung für Sie im Vorsorgeregister zu hinterlegen, wenn Sie mit uns bei der Notfallpßlanung zusammenarbeiten. Damit erfahren Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte, dass eine Patientenverfügung vorliegt.

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