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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung. Sie bestimmen, wer an Ihrer Stelle für Sie entscheidet – und Sie legen auch genau fest, in welchen Bereichen diese Person Entscheidungen treffen darf und soll. Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen, die gemeinsam entscheiden oder die in ganz unterschiedlichen Bereichen Entscheidungen treffen.

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Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, dass Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten zu erledigen. Sie erlauben damit dem Bevollmächtigten, Ihre Geldgeschäfte zu erledigen, Sie vor Gericht zu vertreten, bei Behörden oder in Ihrem Namen Verträge zu schließen. Sie legen fest, ob die Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten oder nur für einzelne Entscheidungen und Aufgaben gelten soll, die Sie dann aber detailliert beschreiben sollten.

Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. Das kann ganz verschiedene Gründe haben:

In solchen Notfallsituationen brauchen Sie jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und der für Sie tätig wird. Denn Sie können keine Rechnungen mehr bezahlen, Sie können nicht mehr entscheiden, ob eine Operation für Sie richtig und gut ist und Sie sind auch nicht mehr in der Lage, sich um bürokratische Entscheidungen zu treffen´, damit Sie etwa finanziell unterstützt werden.

Und genau diese Aufgaben übernimmt derjenige, den Sie mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie auch einer gerichtlich angeordneten Betreuung entgehen. Denn ein solcher Betreuer würde bestellt werden, wenn Sie selbst nicht festgelegt haben, wer in einem Notfall Ihre Interessen vertritt!

Warum entscheiden nicht meine Kinder oder mein Partner?

Im Falle von gesundheitlichen Entscheidungen dürfen tatsächlich der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner mit dem neu geschaffenen Notvertretungsrecht in einer medizinischen Notsituation entscheiden. Das gilt aber tatsächlich nur bei medizinischen Fragen und maximal für sechs Monate. Die Idee dahinter ist natürlich gut, aber die Frage ist ja: Möchte ich denn, dass mein Partner eine solche Entscheidung trifft. Traue ich ihm das zu? Oder bürde ich ihm etwas auf, von dem ich weiß, dass er diese Entscheidung nicht wird treffen wollen – immerhin ggf. ja auch eine Entscheidung über Leben und Tod?

Schon aus diesem Grund ist es sinnvoller, sich selbst Gedanken zu machen, wen Sie bevollmächtigen wollen und wer medizinische und andere Entscheidungen treffen soll und darf. Denn außer der medizinischen Notfallvorsorge ist für alle anderen Bereiche vom Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Betreuungsgericht eine Betreuung bestellen muss. Der oder die Betreuer*in entscheidet dann. Die einzige Ausnahme in § 1896 BGB: Sie erstellen eine Vorsorgevollmacht, dann entfällt die Anordnung einer Betreuung.

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Wen kann ich bevollmächtigen?

Das entscheiden Sie selbst: Am besten eine Person, der Sie absolut vertrauen. Denn haben Sie einmal eine Person bevollmächtigt, hat die das Recht, wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn Sie es nicht mehr können. Zum Beispiel kann es um diese Fragen und Aufgaben gehen:

  • Sie benötigen ein Pflegeheim – das muss gefunden, die Verträge unterschrieben werden.
  • Ihre Wohnung muss ggf. aufgelöst, die Verträge gekündigt werden.
  • finanzielle Fragen zu Ihrer Versorgung sind eventuell zu klären, manchmal müssen auch staatliche Leistungen beantragt werden.
  • Bankgeschäfte müssen erledigt werden.
  • Es steht eventuell einiges an behördlichen Aufgaben an – etwa bei der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung.

Der oder die Bevollmächtigte sollten natürlich wissen, was Sie von Ihnen erwarten. Denken Sie daran: Für solche Aufgaben braucht es Zeit und Kraft, viele Menschen sind leicht überfordert sein mit der Bürde, sich um alles kümmern zu müssen.

Überlegen Sie deshalb auch, eine Vollmacht auf mehrere Schultern aufzuteilen und diejenigen mit Aufgaben zu betrauen, die darin stark sind: Der eine kann vielleicht Behördenaufgaben besser erledigen, der andere mit Ärzten sprechen und medizinische Notfälle einordnen.

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Welche Form sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Für Vorsorgevollmachten gibt es keine Formvorschriften. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht schriftlich aufzusetzen, damit es keinen Streit um die Frage gibt, wer für welche Aufgaben bevollmächtigt ist. Sie sollten die Vollmacht eigenhändig unterschreiben sowie Ort und Datum angeben. Außerdem ist es sinnvoll, die Vollmacht in regelmäßigen Abständen unter Angabe des Datums neu gegenzuzeichnen, um den Willen zur Bevollmächtigung zu bekräftigen. Der Bevollmächtigte sollte namentlich benannt sein und die Vollmacht ebenfalls gegenzeichnen. Außerdem müssen Sie in der Vollmacht angeben, für welche Rechtsbereiche Sie welche Person(en) bevollmächtigen. Eine Formvorschrift gilt nur für die Bereiche, bei denen das Rechtsgeschäft eine Form erfordert, das der Bevollmächtigte übernehmen soll. Das ist bei Vollmachten nötig, die Grundstücks- und Immobiliengeschäfte zum Gegenstand haben oder bei denen es um gesellschaftsrechtliche Verfügungen geht.

Welche Aufgaben-Bereiche gibt es für Bevollmächtigte?

Das sind die Bereiche, die in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden:

Welche Arten der Vorsorgevollmacht gibt es?

Es gibt ganz klassische Vollmachten, die Sie selbst erstellen, es gibt öffentlich beglaubigte Vollmachten und notariell beurkundete Vollmachten. Welche für Sie die richtige ist, hängt von den Lebensumständen ab.
Art der Vollmacht Erstellung Besonderheit
Vorsorgevollmacht Selbst erstelltes Dokument mit Unterschrift. Diese Art der Vollmacht reicht in der Regel für alle wesentlichen Aktivitäten, nur von Banken selten akzeptiert.
Öffentlich beglaubigte Vollmacht Beglaubigung einer vorhandenen Vollmacht durch einen Notar, Betreuungsstelle oder Betreuungsbehörde. Damit ist es möglich, dass die Vollmacht auch die Übertragung oder Belastung von Grundstücken unter Lebenden, also ohne Wissen und Zutun des Vollmachtgebers, die Aufnahme von Darlehen, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrages oder Anmeldungen zum Handelsregister mit umfasst.
Notarielle Vollmacht Beratung durch eine/n Notar und Verfassung der Vorsorgevollmacht durch den/die Notar (Kosten abhängig vom Vermögen) Mit der notariellen Vollmacht sichern sich die Betroffenen auch die Beratung und Begleitung durch einen Notar.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht

Banken stellen sich oft quer bei klassischen Vorsorgevollmachten. Möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Bankgeschäfte für Sie wahrzunehmen, dann bevollmächtigen Sie denjenigen in Absprache mit der Bank auf deren eigenen Vordrucken oder mit einer notariell beglaubigten Vollmacht.

Auf jeden Fall. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht überschneiden sich in einigen Punkten, vor allem aber ergänzen sich die beiden hervorragend, wenn Sie eine umfassende Notfallvorsorge wünschen. Alles zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erfahren Sie hier. 

Ein Bevollmächtigter kann für Sie kein Testament erstellen oder ein vorhandenes ändern. Und er kann auch nicht für Sie heiraten – das bleibt eine ganz höchstpersönliche Angelegenheit.

Um eine wirksame Vorsorgevollmacht zu erstellen, muss der Betreffende geschäftsfähig sein, also in der Lage sein, seinen Willen frei zu bilden und artikulieren – das gilt auch, wenn Sie die Vollmacht wieder aufheben oder verändern wollen. Gerade bei kranken Menschen – etwa Demenz-Patienten – ist nicht immer klar, ob wirklich Geschäftsfähigkeit vorliegt. In diesem Fall sollte ein Arzt oder der beurkundende Notar feststellen und bestätigen, dass voll geschäftsfähig sind.

Nein, neben einigen Gemeinsamkeiten unterscheiden Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht sich erheblich. Die Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, einer anderen Person die Befugnis zu erteilen, Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht in der Lage sind, etwa nach einem Unfall. Die Bereiche, in denen diese Vollmacht Anwendung findet, sind präzise abgesteckt. Im Gegensatz dazu gibt die Generalvollmacht der bevollmächtigten Person weitreichende Befugnisse, nahezu in allen rechtlichen und finanziellen Fragen im Namen des Vollmachtgebers zu agieren, und das unabhängig von dessen geistigem oder körperlichem Zustand.

 

 

 

Das entscheiden Sie – im besten Fall ist die Vollmacht über den Tod hinaus wirksam, damit Sie sich der Bevollmächtigte um die Beisetzung kümmern und zum Beispiel auch die offenen Rechnungen bezahlen kann. Ohne eine ausdrückliche Erweiterung auch für den Fall des Todes endet die Vollmacht mit dem Tod.

Am wichtigsten ist bei der Vorsorgevollmacht, dass derjenigen weiß, wo sie zu finden ist, den Sie bevollmächtigen wollen. Deswegen sollte der im Idealfall eine Kopie davon sofort bekommen, wenn Sie die Vollmacht aufsetzen. Sie können Ihre Vollmacht aber auch offiziell im Vorsorgeregister hinterlegen lassen. Arbeiten Sie mit uns zusammen, veranlassen wir das entsprechend. Damit wird für die Öffentlichkeit registriert, dass Sie eine Vorsorgevollmacht haben.

Vorsorgevollmachten geben dem oder den Bevollmächtigten umfangreiche Rechte und Befugnisse, über Ihr Leben, Ihre Rechte und Ihr Vermögen zu verfügen. Seien Sie sich über diese Konsequenzen im Klaren. Kontrolle über die bevollmächtigten können Sie selbst in aller Regel nicht mehr ausüben, wenn die Vollmacht zum Einsatz kommt. Deshalb ist es wichtig, Vollmachten von Anfang mit Kontrollmöglichkeiten auszustatten. So können Dritte als Kontrollinstanz ein Widerrufsrecht haben, Sie können Vollmachten aufteilen, sodass derjenige, der im Ernstfall über Ihr Leben entscheidet, nicht gleichzeitig finanzielle Interessen durchsetzen muss. Sie können aber auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die dann gemeinsam Entscheidungen treffen müssen. Denken Sie aber auch daran: Je mehr Menschen Entscheidungen treffen müssen, umso eher blockieren Sie sich gegenseitig und dann passiert genau das, was eigentlich eine Vorsorgevollmacht verhindern soll: Dass nämlich schnell Entscheidungen getroffen werden können.

Es gibt nur eins, was noch schlimmer ist als eine fehlende Vorsorgevollmacht: Eine, die keine verlässliche Aussage trifft oder gar ungültig ist! Wenn Sie also unsicher sind, welche Auswirkungen eine Vorsorgevollmacht hat oder wenn Sie nicht sicher sind, dass die von Ihnen verfasste Vorsorgevollmacht wirklich “passt”, dann sollten Sie einen Juristen hinzuziehen und sich beraten lassen.

Wichtig ist, dass ältere Menschen nicht gerade jemanden bevollmächtigen, der ebenfalls bereits älter ist, z. B. den Ehepartner. Denn fällt der auch aus, war die ganze Arbeit mit der Vorsorgevollmacht umsonst, weil es keinen Bevollmächtigten gibt, der Ihre Wünsche umsetzen kann. Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zumindest einen Ersatz-Bevollmächtigten zu bestellen, der zum Einsatz kommt, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfallen sollte.

Sie selbst entscheiden, ab wann eine Vorsorgevollmacht gilt. Sie können sie als sofort gültig erklären oder die Gültigkeit daran koppeln, dass ein Arzt Sie für geschäftsunfähig erklärt hat. Die Hürde sollte aber nicht zu hoch liegen, weil oft ja schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Ein aufwendiges Procedere zur Anerkennung der Wirksamkeit der Vollmacht dürfte da eher kontraproduktiv sein.

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