Jeder Mensch hat seine ganz eigene Vorstellung, wie er behandelt werden möchte, wenn er schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Und natürlich gibt es viele Menschen, die in bestimmten Situationen auch gar nicht mehr behandelt und etwa reanimiert werden möchten.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig über medizinische Entscheidungen nachzudenken und sicherzustellen, dass unsere Wünsche respektiert werden, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, sie zu äußern. Eine Patientenverfügung (kostenlose Vorlage hier herunterladen) ist dafür das richtige Dokument, das unsere medizinischen Präferenzen und Entscheidungen für einen Notfall festhält, der uns daran hindert, unsere Meinung noch selbst zu äußern. Aber so wichtig es ist, eine Patientenverfügung aufzusetzen: Es gibt unglaublich viele Missverständnisse und Irrtümer rund um dieses wichtige Thema. In diesem Artikel klären wir die zehn größten Irrtümer von Verbrauchern rund um das Thema Patientenverfügung auf.
Irrtum 1: Eine Patientenverfügung benötigt man erst Ü50
Tatsächlich sind Patientenverfügungen nicht nur für ältere Menschen relevant. Jeder Mensch in jedem Alter kann in eine Situation geraten, in der er oder sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Das hat nichts mit dem Alter zu tun – ein Unfall kann jemand mit 19 genauso haben wie mit 80 Jahren. Und das gilt für viele Erkrankungen genauso! Es ist nie zu früh, eine Patientenverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden.
Irrtum 2: Meine Familie macht das schon
Bestimmt würde sie das gerne wollen, aber weiß sie wirklich, was Sie wünschen? Wann haben Sie das letzte Mal darüber gesprochen? Und ging es dabei auch um die Situation, in der Sie morgen vielleicht sind? Niemand kann erraten, was Sie in einer bestimmten medizinischen Situation wollen – und die wenigstens werden genau über diese Situation gesprochen haben. Und selbst wenn: Was passiert, wenn Ihr Gesprächspartner sich nicht mehr genau erinnert? Nur eine schriftliche Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre Wünsche dokumentiert sind und als Leitfaden für Ärzte und Angehörige dienen können.
Irrtum 3: Eine Patientenverfügung kann nicht mehr geändert werden
Einmal erstellt, ist die Patientenverfügung für immer in der Welt? Das ist Unsinn! Sie sind an eine einmal erstellte Patientenverfügung nicht gebunden und können natürlich Änderungen daran vornehmen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit aktualisieren, verändern und neu aufsetzen, solange Sie geistig und körperlich dazu in der Lage sind. Es ist auch wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche noch so formuliert sind, wie sie aktuell sind.
Irrtum 4: Notärzte müssen sich immer an die Patientenverfügung halten
Das ist unrealistisch. In einer Notfallsituation – etwa nach einem Verkehrsunfall mit vielen Opfern – werden Notfallsanitäter kaum die Zeit haben, sich um eine möglicherweise vorliegende Patientenverfügung zu kümmern. Wenn Sie möchten, dass eine Patientenverfügung schnell gefunden wird, dann arbeiten Sie mit uns zusammen. Im Rahmen der Kooperation mit uns und der Deutschen Vorsorgedatenbank erhalten Sie eine Notfallkarte, aus der hervorgeht, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie zu finden ist.
Irrtum 5: Nur lebensverlängernde Maßnahmen können in einer Patientenverfügung geregelt werden
Nein, eine Patientenverfügung kann deutlich mehr medizinische Maßnahmen abdecken als nur die einer Lebensverlängerung. Sie können auch Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Schmerzmanagement, Palliativpflege, Organ- und Gewebespende sowie die Art und Weise der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Zustände festlegen. Es ist wichtig, Ihre Wünsche so detailliert wie möglich zu dokumentieren. Laden Sie sich unsere Vorlage für eine kostenlose Patientenverfügung hier herunter: Dann sehen Sie, welche Regelungsbereiche die Patientenverfügung abdecken kann.
Irrtum 6: Ich benötige einen Anwalt, um eine Patientenverfügung zu erstellen
Auf gar keinen Fall, Sie können eine Patientenverfügung wie auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung in aller Regel ohne Anwalt und Notar erstellen. Mit unserem Vordruck für die Patientenverfügung können Sie die Dokumente rechtssicher erstellen. Wer sich mit solchen Texten und Aufgaben überfordert fühlt, kann mit uns zusammen die Dokumente von einem Anwalt erstellen lassen. Gemeinsam kümmern wir uns dann auch um einen Notfallplan, damit die nahen Angehörigen in jeder Notfallsituation wissen, was zu tun ist.
Irrtum 7: Eine Patientenverfügung ist nur für mich selbst relevant
Das stimmt nicht. Eine Patientenverfügung hilft Ihnen und Ihren Angehörigen. Denn wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über eine Behandlung zu treffen, dann geht es um Leben und Tod. Und mit einer Patientenverfügung nehmen Sie die Last von den Schultern Ihrer Angehörigen, weil die eine so schwere Entscheidung nicht allein treffen müssen, sondern sich an Ihrem in der Patientenverfügung geäußerten Willen orientieren können.
Irrtum 8: Meine Angehörigen können medizinischen Entscheidungen ohne meine Zustimmung treffen
Nicht nur im Rahmen des gesetzlichen Notfallvertretungsrechts für Ehegatten kann es passieren, dass Ihre Angehörigen gezwungen sind, medizinische Entscheidungen für Sie zu treffen. Aber wie trifft man als Partner, Kind oder Geschwisterteil die „richtige“ Entscheidung? Ihr eigenen Wünsche sollten immer Vorrang haben und deswegen formulieren Sie sie in der Patientenverfügung.
Irrtum 9: Eine Patientenverfügung ist dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht
Beide Dokumente – die Patientenverfügung wie auch die Vorsorgevollmacht – sind sich in vielen Punkten sehr ähnlich: So gibt es auch rund um die Vorsorgevollmacht viele Irrtümer, sondern sie zielen auch beide darauf ab, dass Sie selbstständig bleiben, wenn es zu einem Notfall kommt. Inhaltlich aber unterscheiden beide sich gewaltig: Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest, während eine Vorsorgevollmacht eine von Ihnen benannte Person ermächtigt, rechtliche und finanzielle Entscheidungen für Sie zu treffen.
Irrtum 10: Niemand wird jemals meine Patientenverfügung lesen
Es liegt an Ihnen, dass die Patientenverfügung im Ernstfall leicht zugänglich ist. Wenn sie in einer Schublade versteckt ist und niemand davon weiß, könnten Ihre medizinischen Wünsche möglicherweise nicht respektiert werden. Aber Sie können unseren Notfallservice nutzen und eine Kopie bei uns hinterlegen. Wenn wir erfahren, dass Ihnen etwas zugestoßen ist, können wir eine Person Ihres Vertrauens informieren. Und in unserer Premium Notfallvorsorge hinterlegen wir Ihre Vorsorgedokumente sogar im Vorsorgeregister kostenlos für Sie und erstellen gemeinsam mit Ihrer Familie einen Notfallplan, der auch die Herausgabe der Patientenverfügung regelt.