Vorsorgevollmacht erstellen lassen: Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten

Notfallvorsorge und Rechtsschutzversicherung: Das gehört zusammen. Einige Rechtsschutzversicherungen helfen beim Erstellen der wichtigsten Dokumente und auch bei anderen Fragen der Notfallvorsorge – finanziell oder durch Vermittlung von Experten. Wir haben einmal Anbieter unter die Lupe genommen: Rechtsschutzversicherung bei Vorsorgevollmacht und Co. – wer zahlt was? Ein Überblick finden Sie hier.

Darum geht es in diesem Artikel

Was leisten die Rechtsschutzversicherungen bei der Vorsorgevollmacht und anderen Dokumenten?

Wir haben für Sie einmal die Leistungen der wichtigsten Rechtsschutzversicherungen im Bereich der Notfallvorsorge zusammengestellt. 

KS Auxilia

Die KS Auxilia sieht diese Leistungen vor, die durch eine telefonische Rechtsberatung bei einem unabhängigen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden können: 

  • Beratung zum Erstellen einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im privaten Bereich: Diese Dienstleistung beinhaltet Unterstützung bei der Erstellung oder Änderung dieser Dokumente sowie bei der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die anfallenden Registrierungsgebühren werden erstattet.
  • Beratung bei der Erstellung oder Änderung einer Sorgerechts-, Haustier- sowie Bestattungsverfügung im privaten Bereich: Hierbei geht es um die rechtliche Absicherung einer Sorgerechts-, Haustier- sowie Bestattungsverfügung im privaten Bereich; 
  • Beratung zu einem Testament, auch für den digitalen Nachlass, im privaten Bereich: Diese Dienstleistung umfasst die Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments, einschließlich Regelungen für den digitalen Nachlass.
  • Unterstützung beim Verfassen einer Unternehmervollmacht bezüglich der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit: Hierbei handelt es sich um die Erteilung einer Vollmacht für unternehmerische Angelegenheiten ohne Selbstbeteiligung.

Advocard

Die Advocard bietet rund um die Vorsorgevollmacht und weitere Dokumente der Notfallvorsorge Rechtsschutz an. Die Advocard vermittelt einen Online-Dienstleister, bei dem Sie die Verfügungen erstellen können. Es erfolgt eine anwaltliche Prüfung und Registrierung im zentralen Vorsorgeregister. Zusätzlich erfolgt ein Updateservice bei rechtlicher Veränderung (Generator für Patienten-, Vorsorge- und Betreuungsverfügung). Die Kosten trägt die Advocard. Sollten Sie stattdessen einen Anwalt beauftragen, zahlt die Advocard pro Versicherungsjahr Kosten von höchstens 100 Euro. Für die Beratung bei der Erstellung eines Testaments zahlt die Advocard pro Versicherungsjahr ebenfalls Kosten von höchstens 100 Euro.

ARAG

Die ARAG bietet Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie zur Erstellung einer Patientenverfügung. Geleistet wird ohne Selbstbeteiligung  

  • für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- oder erbrechtlichen Angelegenheiten (Beratungs-Rechtsschutz). Wird der Rechtsanwalt in diesen Angelegenheiten über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernimmt die ARAG die hierfür anfallende gesetzliche Vergütung bis zu 250 Euro (erweiterter Beratungs-Rechtsschutz). Diese Leistungserweiterung gilt nicht für unterhaltsrechtliche Angelegenheiten.  
  • in Betreuungsangelegenheiten nach §§ 1896 ff. BGB, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen Sie, eine mitversicherte Person stehen, übernimmt die ARAG die gesetzlichen Gebühren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts. Sie kommt auf für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro (Betreuungs-Rechtsschutz).  
  • für die Erstellung und Registrierung oder Änderung einer standardisierten Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung sowie einer Erklärung zur Organspende (interessant auch für das neue Organspenderegister) benennt die ARAG einen spezialisierten Dienstleister. Wenn dies gesetzlich erforderlich ist, empfiehlt die ARAG Ihnen einen Rechtsanwalt. Hierfür übernimmt die ARAG Kosten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr (mit Ausnahme der Registergebühren). Ein Anspruch auf diese Leistung besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs (Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung von Patienten- und Sorgerechtsverfügungen).

Concordia 

Die Concordia bietet Rechtsschutz im Privatbereich für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und eines Testaments. Die dabei entstehenden Kosten eines Notars (inklusive Kosten der Beurkundung und der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister bzw. Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer) erstattet die bis zur Höhe von insgesamt 750 Euro während der Vertragsdauer. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn derartige Aktivitäten vor Ablauf von sechs Monaten nach Ab- bzw. Einschluss des Rechtsschutzes für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament oder nach Beendigung der Versicherung erfolgen.

Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Vorsorgemaßnahmen? Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen im Bereich der Notfallvorsorge bei den aktuellen Tarifen jetzt zu vergleichen.

Rechtsschutz bei Betreuungsverfahren 

Auch die Unterstützung bei Betreuungsverfahren sind ein klassisches Feld der Rechtsschutzversicherungen. Auch hier haben wir mal die Bedingungen der Anbieter ausgewertet.

KS Auxilia 

Auch die KS Auxilia bietet Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro erstattet. Der Rechtsschutzfall im Rechtsschutz in Betreuungsverfahren gemäß § 2 m) ist eingetreten, wenn eine Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer durch das Betreuungsgericht ergeht.

Advocard

Die Advocard leistet, wenn für Sie oder eine mitversicherte Person eine Betreuung nach § 1896 ff. BGB angeordnet wird. Dann haben Sie Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in diesem Zusammenhang. 

ARAG

Die ARAG erstattet – wie oben schon aufgezeigt – in Betreuungsangelegenheiten nach §§ 1896 ff. BGB die gesetzlichen Gebühren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro (Betreuungs-Rechtsschutz).  

Concordia

Die Concordia bietet Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen. Sie trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach §§ 1896 ff. BGB für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten hierfür trägt die Concordia bis zu 500 Euro je Rechtsschutzfall, eine Selbstbeteiligung wird nicht fällig. Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 271 ff. FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) durch das zuständige Betreuungsgericht.

Alle Informationen zur SAFE-Mitgliedschaft finden Sie hier:

Was leisten wir für unsere Mitglieder?

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Sicherheit – vor allem, wenn eine rechtliche Betreuung angeordnet werden soll. Wir bieten unseren Mitgliedern aber mehr als „nur“ eine Rechtsschutzversicherung, die dabei hilft, etwa Vorsorgedokumente rechtssicher zu erstellen. Vorlagen dafür erhalten unsere Mitglieder immer kostenlos: Und zwar eine Vorsorgevollmacht ebenso wie eine Patientenverfügung, eine Sorgerechtsverfügung oder eine Haustierverfügung und eine Vielzahl weiterer, hilfreicher Notfalldokumente. Aber nicht nur das: Jeder kann seine ausgefüllten Dokumente bei uns als Mitglied kostenlos hinterlegen – Zugriff zu jeder Zeit garantiert. Einfach hier Mitglied werden und Dokumente sicher hinterlegen. Je nach Mitgliedschaft haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Vorsorgedokumente im Original bei uns zu hinterlegen – Herausgabe an den Bevollmächtigten im Notfall inklusive. Außerdem registrieren wir Ihre Dokumente bei den Mitgliedschaften SAFEplus und SAFEpremium beim zentralen Vorsorgeregister und übernehmen natürlich die Kosten dafür. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne auch einen Experten für die individuelle Notfallplanung – natürlich für Sie als Mitglied zu Vorsorgekonditionen. Um Ihren Rechtsschutz brauchen Sie sich übrigens bei uns keine Gedanken zu machen: Wir überprüfen bestehenden Schutz und schlagen Ihnen Alternativen vor, die auch die Kosten für Ihre Notfallplanung tragen.

Die Rechtsschutzversicherung im Notfall 

In vielen Notfällen ist eine Rechtsschutzversicherung auch über die Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen und der Unterstützung bei einer angeordneten Betreuung hinaus eine große Hilfe. Stellen Sie sich vor, Ihnen droht rechtlicher Ärger mit Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter: In diesem Fall hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung schnell und unbürokratisch dabei. Ihre Rechtsposition mit kompetenter Unterstützung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens zu vertreten. 

Und auch als Opfer einer Straftat oder eines Betruges profitieren Sie im Rahmen des Opfer-Rechtsschutzes von Ihrem Versicherungsschutz. Sie können etwa mithilfe der Versicherung als Nebenkläger auftreten oder Ihre Ansprüche im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches geltend machen. Und im Internet-Rechtsschutz sind ganz verschiedene Lebensbereiche abgesichert. Und wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dann ist eine Rechtsschutzversicherung besonders wertvoll, wenn Sie Unterstützung benötigen, um Leistungen – sei es vom Staat, aus privaten Versicherungen oder anderen Quellen – einzuklagen.

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

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