Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht werden oft in einem Zusammenhang genannt und tatsächlich sind beide eine Art generelle Vollmacht mit einem gemeinsamen Ziel: Sie möchten jemanden bevollmächtigen, in bestimmten Lebenssituationen für Sie Entscheidungen zu treffen. Wenn eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht angelegt ist, dann übertragen Sie mit ihr die Entscheidungsbefugnis in allen bestimmten Lebensbereichen auf einen Bevollmächtigten. Dennoch gibt es zwischen beiden Arten der Vollmacht allerdings Unterschiede – der gravierendste: Die General­vollmacht kommt meist zum Einsatz, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorge­vollmacht sorgen Sie hingegen für einen Zeitpunkt vor, zu dem Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

Darum geht es in diesem Artikel 

Was ist eine Vollmacht? 

Es gibt eine zentrale Aufgabe von Vollmachten, die auch für die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht zutreffen: Sie ermächtigen eine andere Person, in Ihrem Namen zu handeln, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen, insbesondere in Zeiten, in denen Sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Die Wahl zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht hängt letztlich von Ihren spezifischen Bedürfnissen, Zielen und Ihrer persönlichen Situation ab. In diesen Punkten stimmt die Zielrichtung von Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht überein. 

  • Vertretungsbefugnis: Beide Vollmachten ermächtigen eine andere Person, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und Entscheidungen zu treffen.
  • Flexibilität in der Gestaltung: Sowohl Vorsorgevollmachten als auch Generalvollmachten bieten einen gewissen Grad an Flexibilität in Bezug auf ihren Umfang und ihre Bedingungen, sodass sie an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können.
  • Möglichkeit zur Einbeziehung finanzieller Angelegenheiten: Beide Arten von Vollmachten können die Befugnis umfassen, im Namen des Vollmachtgebers finanzielle Transaktionen und Entscheidungen zu treffen.
  • Präventive Funktion: Sie dienen als präventive Maßnahme, um für Situationen vorzusorgen, in denen der Vollmachtgeber nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen oder zu handeln.
  • Widerruflichkeit: Sowohl Vorsorgevollmachten als auch Generalvollmachten sind grundsätzlich widerrufbar, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
  • Notwendigkeit von Vertrauen: Beide erfordern ein hohes Maß an Vertrauen in die bevollmächtigte Person, da diese erhebliche Entscheidungsbefugnisse erhält.
  • Keine Änderung der Rechtsfähigkeit: Die Erteilung einer Vorsorge- oder Generalvollmacht ändert nichts an der Rechtsfähigkeit des Vollmachtgebers; er behält seine rechtliche Fähigkeit, Verträge abzuschließen und Entscheidungen zu treffen, solange er geschäftsfähig ist.

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht: Was sind die Gemeinsamkeiten, was die Unterschiede?

Das macht die Generalvollmacht aus 

Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes rechtliches Instrument, das eine Person (den Bevollmächtigten) ermächtigt, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) zu handeln. Die charakteristischen Merkmale einer Generalvollmacht umfassen:

  • Umfassende Befugnisse: Sie gewährt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse, um fast alle denkbaren rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Dazu können Bankgeschäfte, der Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Verwaltung von Investitionen und die Unterzeichnung von Verträgen gehören. Je nach Umfang muss die Generalvollmacht beglaubigt werden. 
  • Sofortige Wirksamkeit: In vielen Fällen tritt eine Generalvollmacht sofort nach ihrer Ausstellung in Kraft, es sei denn, sie ist ausdrücklich mit einer anderen Wirksamkeit versehen. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte unmittelbar handlungsfähig wird.
  • Keine Beschränkung auf Gesundheitszustand: Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht ist die Wirksamkeit einer Generalvollmacht nicht auf den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers beschränkt. Sie bleibt wirksam, unabhängig davon, ob der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist oder nicht.
  • Flexibilität in der Gestaltung: Obwohl eine Generalvollmacht umfassende Befugnisse erteilt, kann sie dennoch in Bezug auf ihre Dauer, den Umfang der Befugnisse und spezifische Bedingungen, unter denen sie ausgeübt werden darf, individuell angepasst werden.
  • Widerruflichkeit: Eine Generalvollmacht bleibt bis zu ihrem Widerruf durch den Vollmachtgeber oder bis zum Tod des Vollmachtgebers gültig. Sie kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, solange dieser geschäftsfähig ist.
  • Keine automatische Beendigung bei Geschäftsunfähigkeit: Eine Generalvollmacht kann so gestaltet werden, dass sie auch im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers weiterhin Bestand hat, es sei denn, sie ist ausdrücklich als ungültig bei Geschäftsunfähigkeit vereinbart.
  • Mögliche Notwendigkeit der Registrierung: Für bestimmte Transaktionen, wie die Registrierung von Grundstücksgeschäften, kann es erforderlich sein, die Generalvollmacht in öffentlichen Registern einzutragen.
  • Vertrauensbasis: Die Erteilung einer Generalvollmacht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus, da dieser umfangreiche Befugnisse über die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers erhält.

Diese Merkmale machen die Generalvollmacht zu einem mächtigen Werkzeug in der Hand des Bevollmächtigten und unterstreichen die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl der bevollmächtigten Person sowie einer klaren Festlegung der Vollmachtsbedingungen.

Das macht die Vorsorgevollmacht aus 

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das speziell dafür konzipiert ist, eine Person (den Bevollmächtigten) zu ermächtigen, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) Entscheidungen zu treffen, falls dieser aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr dazu in der Lage ist. Die charakteristischen Merkmale einer Vorsorgevollmacht umfassen:

  • Spezifischer Anwendungsbereich: Sie ist speziell für den Fall der Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers gedacht und deckt Entscheidungen ab, die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, und in vielen Fällen auch finanzielle Angelegenheiten betreffen.
  • Eintritt der Wirksamkeit: Die Vorsorgevollmacht tritt in der Regel in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies kann durch eine ärztliche Bescheinigung oder andere in der Vollmacht festgelegte Kriterien bestimmt werden.
  • Fokussierung auf persönliche Fürsorge: Im Gegensatz zur Generalvollmacht legt die Vorsorgevollmacht einen starken Fokus auf persönliche Fürsorgeentscheidungen, wie medizinische Behandlung, Pflegebedürfnisse und die Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen.
  • Widerruflichkeit und Anpassungsfähigkeit: Wie die Generalvollmacht ist auch die Vorsorgevollmacht grundsätzlich widerruflich und kann den aktuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers angepasst werden, solange dieser geschäftsfähig ist.
  • Schutz vor Missbrauch: Sie enthält oft spezifische Vorkehrungen zum Schutz des Vollmachtgebers, wie die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung über die Unfähigkeit, eigene Angelegenheiten zu regeln, oder die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten.
  • Keine automatische Beendigung bei Geschäftsunfähigkeit: Die Vorsorgevollmacht bleibt auch bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig, was ihren Hauptzweck unterstreicht, gerade in solchen Situationen Wirksamkeit zu entfalten.
  • Vertrauensbasis: Die Auswahl des Bevollmächtigten basiert auf einem hohen Vertrauensverhältnis, da dieser weitreichende Entscheidungen über persönliche und unter Umständen auch finanzielle Angelegenheiten treffen kann.
  • Registrierungsmöglichkeit: Für die Vorsorgevollmacht gibt es die Möglichkeit einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR). Für unsere Mitglieder im SAFEplus und SAFEpremium übernehmen wir dafür sogar die Kosten. Mehr zu Registrierung der Vorsorgevollmacht erfahren Sie hier

Diese Merkmale kennzeichnen die Vorsorgevollmacht als ein wichtiges Instrument der persönlichen Vorsorgeplanung, das darauf abzielt, die Wünsche und das Wohl des Vollmachtgebers in Zeiten zu sichern, in denen er selbst nicht mehr handeln kann.

Das sind die Regelungsbereiche einer Vorsorgevollmacht 

Eine Vorsorgevollmacht deckt verschiedene Regelungsbereiche ab, die sicherstellen sollen, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen kann, wenn dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die genauen Bereiche können individuell angepasst werden, umfassen aber üblicherweise die folgenden Aspekte:

  • Gesundheitssorge: Zusammen mit der Patientenverfügung trifft die Vorsorgevollmacht Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Eingriffe und Maßnahmen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
  • Aufenthaltsbestimmung: Bestimmung des Wohn- und Aufenthaltsorts, einschließlich der Entscheidung über einen eventuellen Umzug in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohnform.
  • Vertretung gegenüber Behörden: Vertretung des Vollmachtgebers in allen Angelegenheiten gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen, z.B. bei der Beantragung von Leistungen.
  • Vermögenssorge: Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers, einschließlich Bankgeschäfte, Zahlungsverkehr, Verwaltung von Vermögen, Immobilien und Investitionen.
  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten: Entscheidungsbefugnis über den Empfang, das Öffnen und Beantworten von Post- und Fernmeldeangelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers.
  • Rechtliche Angelegenheiten: Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Führung von Rechtsstreitigkeiten, der Unterzeichnung von Verträgen oder der Auflösung von Verträgen.
  • Persönliche Angelegenheiten: Entscheidungen über persönliche Belange des Vollmachtgebers, wie die Organisation von Freizeitaktivitäten oder die Pflege sozialer Kontakte.
  • Datenschutzrechtliche Entscheidungen: Vertretung bei der Ausübung von Rechten nach dem Datenschutzrecht, insbesondere im Hinblick auf die Zustimmung oder Ablehnung der Verarbeitung persönlicher Daten.

Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht so detailliert wie möglich ausgestaltet wird, um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte den Willen des Vollmachtgebers in allen relevanten Lebensbereichen umsetzen kann. Des Weiteren kann die Vorsorgevollmacht Klauseln enthalten, die die Überprüfung und Kontrolle der Tätigkeiten des Bevollmächtigten durch eine dritte Partei ermöglichen, um Missbrauch vorzubeugen. Die wichtigsten Aspekte einer wirksamen Vorsorgevollmacht haben wir in unserem Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zusammengefasst.

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht: Das sind die Unterschiede 

Zweck und Anwendungsbereich:

Die Vorsorgevollmacht ist speziell dafür gedacht, im Falle der Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers Entscheidungen im Bereich der persönlichen Fürsorge, Gesundheitssorge und in finanziellen Angelegenheiten zu treffen. Die Regelungsbereiche sind klar definiert. 

Die Generalvollmacht hingegen ermächtigt die bevollmächtigte Person, in (fast) allen denkbaren rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln, unabhängig von dessen Zustand.

Spezifität der Vollmachten:

Vorsorgevollmachten sind oft spezifischer gestaltet und können detaillierte Anweisungen für verschiedene Lebens- und Notfallsituationen enthalten.

Generalvollmachten sind meist breiter angelegt und enthalten weniger spezifische Anweisungen.

Widerrufbarkeit:

Beide Vollmachten sind grundsätzlich widerrufbar, jedoch ist bei der Vorsorgevollmacht der Kontext des Widerrufs spezifisch auf die Änderung der Lebenssituation oder Wünsche des Vollmachtgebers bezogen.

Bei der Generalvollmacht kann der Widerruf einfacher erfolgen, da sie breiter angelegt ist und weniger spezifische Lebensereignisse abdeckt.

Eintritt der Wirksamkeit:

Eine Vorsorgevollmacht wird in der Regel erst wirksam, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Eine Generalvollmacht kann sofort nach ihrer Ausstellung wirksam werden, es sei denn, die Wirksamkeit wird an eine Bedingung geknüpft. 

Dauer und Beständigkeit:

Vorsorgevollmachten sind in der Regel so konzipiert, dass sie dauerhaft gelten, vor allem über den Zeitpunkt der Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit hinaus.

Generalvollmachten können ebenfalls dauerhaft ausgelegt sein, aber sie sind oft weniger auf die langfristige Planung von Unfähigkeitszuständen fokussiert.

Reichweite der Entscheidungsbefugnisse:

Vorsorgevollmachten beschränken sich oft auf persönliche, gesundheitliche und finanzielle Entscheidungen und sind darauf ausgerichtet, die Wünsche des Vollmachtgebers in diesen spezifischen Bereichen zu erfüllen.

Generalvollmachten erlauben der bevollmächtigten Person, eine Vielzahl von Handlungen in nahezu allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vorzunehmen, ohne auf spezifische Bereiche beschränkt zu sein.

Was darf der Bevollmächtigte weder mit einer Vorsorgevollmacht noch mit einer Generalvollmacht alleine entscheiden? 

Eine Vollmacht kann nicht in allen Lebenssituationen eine wirksame Vertretung ermöglichen. Wenn es etwa um einen lebensgefährlichen medizinischen Eingriff geht, kann der Bevollmächtigte nicht alleine entscheiden, sondern ein Arzt und das Betreuungsgericht müssen eingeschaltet werden. Sind sich Arzt und Bevollmächtigter allerdings darüber einig, ob die Person den Eingriff gewollt hätte, kann ohne Betreuungs­gericht im Sinne des Vollmachtgebers entschieden werden. Steht zur Klärung, ob freiheitsentziehende Maßnahmen ergriffen werden dürfen, muss in jedem Fall das Betreuungs­gericht einbezogen werden. Das gilt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie zum Beispiel:

  • Verwendung von Bettgittern
  • Fixierung, z. B. durch Bauch- oder Beckengurte am Stuhl/Rollstuhl
  • Verwendung von Stühlen mit Tischvorrichtung oder Fixierstühle 
  • Einsperren im Zimmer, z. B. durch Tür abschließen
  • Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen
  • Beruhigungsmittel oder andere Medikamente gezielt zur Ruhigstellung verabreichen

Im Übrigen hat die Vollmacht auch immer Grenzen bei höchstpersönlichen Rechten und Entscheidungen. Ausgeschlossen von der Vollmacht sind deshalb die Eheschließung und -scheidung, die Schließung von Eheverträgen, die An- oder Aberkennung von Vaterschaft, die Ausübung des Wahlrechts und die Erstellung eines Testaments.

Die häufigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person (Bevollmächtigten), in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten für eine andere Person (Vollmachtgeber) Entscheidungen zu treffen und diese rechtlich zu vertreten.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht, die es dem Bevollmächtigten ermöglicht, Entscheidungen im Bereich der persönlichen Fürsorge, Gesundheitssorge und in Vermögensangelegenheiten zu treffen, falls der Vollmachtgeber selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Welche Rechte und Pflichten hat der Bevollmächtigte in beiden Fällen?

Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, im besten Interesse des Vollmachtgebers zu handeln und dessen Wünsche und Vorgaben, sofern bekannt und rechtlich zulässig, zu befolgen. Die genauen Rechte und Pflichten können je nach Gestaltung der Vollmacht variieren.

Können Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, beide Vollmachten können vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden, solange dieser geschäftsfähig ist.

Braucht man für beide Vollmachten einen Notar?

Nicht zwingend, aber die notarielle Beurkundung kann für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich sein oder die Beweiskraft der Vollmacht erhöhen. Wir lassen für unsere Mitglieder die Notfall-Dokumente auf Wunsch übrigens beglaubigen. 

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht vorhanden ist und der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist?

In diesem Fall kann das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regelt. Dieser Prozess kann zeit- und kostenintensiv sein. Ohne Vollmachten können in einem Notfall wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden, was sich in der Regel nachteilig für den Betroffenen auswirkt. 

Können General- und Vorsorgevollmacht miteinander kombiniert werden?

Ja, es ist möglich, eine Vollmacht so zu gestalten, dass die Vorsorgevollmacht alle Elemente einer Generalvollmacht enthält. 

Wie kann Missbrauch der Vollmachten verhindert werden?

Durch sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten, klare Anweisungen in der Vollmacht, Begrenzung der Vollmacht auf spezifische Handlungen, wenn möglich, und durch regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Vollmacht.

Wo sollte die Vollmacht aufbewahrt werden?

Die Vollmacht sollte sicher aufbewahrt werden, wobei sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte Zugang dazu haben sollten. Am besten nutzen Sie die Mitgliedschaft in unserem Vorsorgenetzwerk, um sowohl digitale Kopien als auch die Notfall-Dokumente im Original bei uns zu hinterlegen. Zusammen mit der Notfallkarte und dem Notfallplan sind Sie bestens gerüstet, wenn ein Notfall eintritt.  

Was kosten Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht? 

Wir ermöglichen unseren Mitgliedern kostenlos, auf unsere Vorlagen für Vollmachten jeder Art zuzugreifen. Damit ist es einfach, die Kosten für eine Vorsorgevollmacht im Blick zu behalten. Auch die Beglaubigung durch einen Anwalt übernehmen wir in den Mitgliedschaften SAFEplus und SAFEpremium, ebenso die Registrierungsgebühren bei der ZVR. Damit ist das Erstellen, die Ablage, die Beglaubigung und die Registrierung der Dokumente für unsere Mitglieder kostenlos. Oft übernehmen übrigens auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Erstellen einer Vorsorgevollmacht.

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

Lesen Sie jetzt unseren Newsletter „Erste Hilfe!“ regelmäßig (1- mal wöchentlich) und profitieren Sie von exklusiven Vorteilen:

Sie erhalten neue Tools und Downloads zuerst.
Sie sichern sich kompetente Ansprechpartner für Notfälle.
Wenn sich die Rechtslage bei der Notfallvorsorge ändert, informieren wir Sie unverzüglich.
Sie haben einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Notfallmanagement.
Für die individuelle Betreuung erhalten Sie exklusive Rabatte und Gutscheine.
Nur Newsletter-Abonnenten erhalten Zugriff auf unsere exklusiven Videos, Podcasts und Inhalte
Jetzt Newsletter kostenlos bestellen!