Vorlage für eine Betreuungsverfügung

Jeder von uns kann in die Situation kommen, nicht mehr selbst Entscheidungen treffen zu können. Nach einem Unfall oder einem Schlaganfall zum Beispiel. Wichtige Entscheidungen stehen dennoch an: Soll operiert werden? Oder müssen Sie in ein Pflegeheim? Solche Entscheidungen muss jemand für Sie treffen, wenn Sie es nicht mehr können. Treffen Sie keine Vorsorge, bestellt das Gericht einen Betreuer. Dieser bestellte Betreuer trifft dann alle Entscheidungen für Sie. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie entscheiden, wer als Betreuer bestellt werden soll und Sie können Ihre Wünsche und Vorstellungen formulieren, wenn Sie einmal hilfsbedürftig werden.

Sie möchten eine Betreuungsverfügung erstellen? Dann werden Sie Mitglied im Vorsorgenetzwerk von optimal vorsorgen: Registrieren Sie sich jetzt und Sie können sofort Ihre kostenlose und individuelle Betreuungsverfügung in Ihrem persönlichen SAFEboard erstellen.

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Video-Ratgeber: Betreuungsverfügung selbst erstellen

Warum soll ich mich registrieren?

Wir haben das Vorsorgenetzwerk optimal vorsorgen gegründet, um unseren Mitgliedern bei der Notfallplanung zur Seite zu stehen. Wir möchten, dass Sie sich im SAFEboard rechtssicher informieren und die Notfallplanung umsetzen können. Und dafür bitten wir Sie, sich zu registrieren. Dabei kommen Sie in den Genuss der folgenden Vorteile:

Sicherheit

Im SAFEboard finden Sie die notwendigen Vorlagen für Ihre Notfallplanung. Wir möchten Ihnen aber auch ermöglichen, Ihre Dokumente und die wichtigsten Notfalldaten in einem geschützten Bereich sicher und gut erreichbar zu hinterlegen – und diesen geschützten Bereich haben wir für Sie mit dem SAFEboard geschaffen.

Verlässlichkeit

Ihre Notfallplanung ist ein Prozess, den wir gerne begleiten möchten. Wenn Sie sich registrieren, erhalten Sie Zugriff auf die Notfalldokumente, weitergehende Informationen und regelmäßig auch Anleitungen, mit denen Sie absolut rechtssicher für den Notfall planen und vorsorgen können.

Notfallplanung mit System

Als registrierter Nutzer können Sie auf Ihre bereits heruntergeladenen Materialien jederzeit zurückgreifen und bei Bedarf erneut darauf zugreifen. So haben Sie alle Dokumente, Vorlagen und Daten rund um das Thema Notfallplanung zentral und übersichtlich an einem Ort.

Exklusivität

Unsere Mitglieder kommen in den Genuss besonderer Konditionen und Angebote. Die dürfen (und wollen) wir nur einem abgrenzbaren Personenkreis gewähren – unseren registrierten Mitgliedern.

Aktualität und Updates

Mit einem Benutzerkonto werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn sich wichtige Inhalte ändern oder aktualisiert werden. So bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand und verpassen keine relevanten Informationen.

Übrigens: Unsere SAFEbasis-Mitgliedschaft ist kostenlos und bietet Ihnen dennoch Zugriff auf alle Notfalldokumente – inklusive der Generatoren, mit denen Sie besonders wichtige Dokumente individuell und persönlich erstellen können. Die Mitgliedschaften SAFEplus und SAFEpremium mit vielen weiteren Leistungen sind dann kostenpflichtig.

Was regelt eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit fest, wer Ihre Interessen als Betreuer (nicht) vertreten soll und welche Wünsche Ihrerseits (z. B. Ort der Pflege) umgesetzt werden sollen. Legen Sie genau fest, wer als Betreuer infrage kommt und formulieren Sie Ihre Wünsche unzweideutig, damit zweifelsfrei klar ist, was Sie sich vorstellen, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen treffen können.

Gibt es Formerfordernisse?

Eine Form ist für die Betreuungsverfügung aktuell nicht vorgeschrieben. Sie können also frei wählen, wie Sie Ihre Wünsche niederlegen. Allerdings sollten Sie – wie bei anderen Vorsorgedokumenten auch – immer die Schriftform wählen, damit Ihre Wünsche dokumentiert sind. Die Verfügung sollte Ihre persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum und Adresse beinhalten, persönlich unterschrieben und mit einem Datum versehen sein. Das Datum ist vor allem wichtig, wenn andere Dokumente (z. B. eine Patientenverfügung) auftauchen, in der Sie etwa zeitlich nachgeordnet anderslautende Wünsche formuliert haben. Es ist sinnvoll, eine Betreuungsverfügung alle zwei Jahre einmal daraufhin zu überprüfen, ob Ihre niedergelegten Wünsche noch Bestand haben. Bestätigen Sie das mit einer Unterschrift zu dem aktuellen Datum der Überprüfung.

Wie bewahre ich die Verfügung auf?

Oberste Priorität hat ein schneller Zugriff auf die Betreuungsverfügung, wenn es darauf ankommt, Sie also einen Betreuer brauchen. Hinterlegen Sie die Betreuungsverfügung an einem Ort, auf den eine Person Ihres Vertrauens Zugriff hat. Sie können die Betreuungsverfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Notarkammer registrieren – für unsere Kunden übernehmen wir das gerne! Das Betreuungsgericht überprüft, ob eine entsprechende Verfügung registriert ist.

Welche Folgen hat eine Betreuungsverfügung?

Grundsätzlich berechtigt die Betreuungsverfügung die benannte(n) Person(en) nicht direkt zum Handeln. Erst wenn die Vorgeschlagenen durch das Vormundschaftsgericht bestellt worden sind, kann er oder sie beginnen, Ihre Wünsche umsetzen.

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Muss ich zum Verfassen geschäftsfähig sein?

Nein, nicht notwendigerweise. Eine teilweise oder sogar vollständige Geschäftsunfähigkeit berührt grundsätzlich die Wirksamkeit einer Betreuungsverfügung nicht. Sicherer ist es aber, die Betreuungsverfügung zu verfassen, wenn Sie noch voll geschäftsfähig sind, damit keine Zweifel auftauchen, ob Ihre in der Betreuungsverfügung niedergelegten Wünsche tatsächlich verbindlich sind. Ärger droht hier vor allem dann, wenn Verwandte oder der Partner mit Entscheidungen aus der Betreuungsverfügung nicht einverstanden sind und versuchen, die Betreuungsverfügung für ungültig erklären zu lassen.

Kann ich eine Verfügung widerrufen?

Ja, eine Betreuungsverfügung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Vernichten Sie die Originale und Koipein oder setzen Sie eine neue Verfügung auf, die dann die für die Zukunft geltenden Regeln wiedergibt. In dieser neuen Betreuungsverfügung weisen Sie dann auch darauf hin, dass alle bisherigen Verfügungen ungültig sind.

Was ist der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht stattet den Bevollmächtigten mit direkt umsetzbaren Befugnissen aus. Er kann für Sie handeln, wenn er nachweisen kann, dass Sie keine Entscheidungen mehr selbst treffen können. Bei einer Betreuungsvollmacht ist das anders. Sie ist lediglich ein Vorschlag für das Betreuungsgericht, wer die Betreuung für Sie übernehmen soll und wie dann in Ihrem Sinne verfahren wird. Die Betreuungsverfügung ersetzt aber nicht das Verfahren vor und die Entscheidung durch das Amtsgericht, ob eine Betreuung angeordnet wird und wer Betreuer wird. Die Betreuungsverfügung sollte deshalb möglichst schnell beim Betreuungsgericht verfügbar sein, am besten durch eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister.

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

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