Wer kümmert sich im Notfall um die Kinder?

Sorgerechtsverfügung

Versterben beide Elternteile, ist oft nicht klar, wer sich um die minderjährigen Kinder kümmert, die zurückbleiben. Eltern können für diesen Fall heute bereits selbst Vorsorge treffen – und sollten das auch tun. Denn es ist keinesfalls so, dass automatisch Geschwister oder die Großeltern oder gar die Paten das Sorgerecht erhalten. Vielmehr entscheidet das Familiengericht und bestellt einen Vormund. Wer das wird, können Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung selbst mitbestimmen. Das gilt übrigens auch für Alleinerziehender: Eine Sorgerechtsverfügung kann besonders sinnvoll sein, wenn nicht gewünscht wird, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt. Und auch bei Patchworkfamilien gibt es einige Besonderheiten, wenn einem Elternteil etwas zustößt. Wir haben für Paare und Alleinerziehende Vorlagen zusammengestellt.

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Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung erstellen: Was muss ich bedenken?

Die wichtigste Frage ist natürlich: Wem würde ich mein Kind anvertrauen, wenn ich mich nicht mehr um meinen Sohn oder meine Tochter kümmern kann? Danach sollten Sie das Gespräch mit der Person suchen, die Sie als Vormund gerne hätten: Will die Person diese Verantwortung tragen, sieht sie sich imstande, diese Rolle anzunehmen und auszufüllen und gibt es Fragen und vielleicht auch Bedenken, die Sie aus dem Weg räumen können? Eine andere Möglichkeit ist es auch, das Sorgerecht aufzuteilen: Eine Person kümmert sich um die Personensorge, ist als quasi der Elternersatz, eine andere Person stellt die finanziellen Mittel bereit etwa aus dem vererbten Vermögen oder der ausgezahlten Lebensversicherung der Eltern. Sie können gerade zu finanziellen Fragestellungen in der Sorgerechtsverfügung klare Vorgaben machen, etwa, dass dem Kind eine monatliche Rente in Höhe einer bestimmten Summe zufließen soll. Überlegen Sie sich auch, wer das Sorgerecht auf gar keinen Fall ausüben soll – etwa ein Partner, der sich bisher nicht um sein Kind gekümmert hat. Begründen Sie, warum eine bestimmte Person nicht als Vormund infrage kommt!

Was passiert, wenn ich keine Sorgerechtsverfügung aufsetze?

Das Familiengericht bestimmt in diesem Fall einen Vormund. Wer das wird, liegt alleine im Ermessen des Gerichts, es kann jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld sein, wenn das Familiengericht diese Person für geeignet hält. Eine Garantie dafür haben Sie allerdings nicht.

Welche Formalien muss ich beachten?

Für die Erstellung der Sorgerechtsverfügung als Eltern-Testament gelten die gleichen Anforderungen wie für ein normales Testament. So können sich die Eltern an einen Notar wenden oder selber eine handschriftliche Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Die muss ein Elternteil handschriftlich aufsetzen und sie muss von beiden Eltern höchstpersönlich unterschrieben werden – am besten mit Datum und einer Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Maschinengeschriebene Sorgerechtsverfügungen sind nicht zulässig.

Es gibt keine Aufbewahrungsvorschriften für Sorgerechtsverfügungen. Wer eine solche Verfügung im Nachlass vorfindet, muss sie dem Nachlassgericht vorlegen. Die Sorgerechtsverfügungen kann – gegen Gebühr – beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Dies schützt Eltern vor einer zufälligen (oder von bösen Dritten beabsichtigten) Vernichtung. Stirbt ein Elternteil, so kann der überlebende Elternteil mit dem Sorgerecht die gemeinschaftliche Benennung eines Vormundes auch alleine wieder ändern.

Was ist der Unterschied zu einer Sorgerechtsvollmacht?

Die Bestimmungen einer Sorgerechtsverfügung treffen Eltern für den Fall, dass sie beide sterben. In der Verfügung wird damit erklärt, wer das Sorgerecht im Todesfall beider Eltern bekommen soll. Eine Sorgerechtsvollmacht deckt einen anderen Fall: Hier legen Eltern fest, wer das Sorgerecht ausüben soll, wenn Eltern das nicht mehr können – etwa, weil sie schwer krank sind oder einen Unfall hatten. Es wird also nicht der Todesfall und die endgültige Übertragung des Sorgerechts geregelt, sondern eine Ausübung, wenn die Eltern dazu – auch zeitweise – nicht in der Lage sind.

Was müssen Alleinerziehende wissen?

Bei Alleinerziehenden ist die Sorgerechtsverfügung ein spezielles Thema. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Sie sterben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere sich bisher um das Kind gekümmert hat oder überhaupt Interesse hat. Nur wenn der überlebende Elternteil keine Verantwortung übernehmen will, wird ihm das Sorgerecht nicht übertragen. In diesem Fall bestellt das Gericht einen Vormund, eine Sorgerechtsverfügung kann hier Klarheit schaffen, wen Sie gerne als Vormund eingesetzt sehen wollen. Tatsächlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine bestimmte Person explizit zu benennen, die sich auf gar keinen Fall um das Kind kümmern soll – etwa einen gewalttätigen Ex-Partner. Ist das der Fall, sollte in der Sorgerechtsverfügung ausführlich dargelegt werden, warum eine bestimmte Person nicht als Vormund bestellt werden soll.

Patchworkfamilien: Was ist zu beachten?

Natürlich sind Sorgerechtsverfügungen auch in Patchworkfamilien ein wichtiges Thema. Denn das Sorgerecht geht beim Tod des Elternteils nicht automatisch auf den Lebensgefährten über, selbst wenn die Familie schon seit Jahren in einem Haushalt lebt. Eine Sorgerechtsverfügung kann hier schnell für Klarheit sorgen, wo das Kind zukünftig leben soll.

Wie oft muss ich Sorgerechtsverfügungen aktualisieren?

Eine einmal erstellte Sorgerechtsverfügung sollten Sie ca. alle zwei Jahre überprüfen und ggf. aktualisieren. Sie sollten zum Beispiel auch mit dem gewünschten Vollmund sprechen, ob er das Sorgerecht immer noch übernehmen will und dazu in der Lage ist. Auch ein Umzug oder ein neuer Partner können natürliche in Grund sein, den Inhalt der Sorgerechtsverfügung zu überdenken und ggf. zu aktualisieren. Spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes verliert eine Sorgerechtsverfügung dann natürlich ihre Wirkung.

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