Das neue Organspenderegister: Die wichtigsten Informationen für Sie  

Am 18. März 2024 wurde in Deutschland ein neues, zentrales Organspenderegister eingeführt. Dieses digitale Register ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende online zu dokumentieren. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in der deutschen Gesundheitsversorgung dar, da es die Prozesse transparenter und effizienter gestaltet.

Das Register, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben wird, soll den Umgang mit Organspenden erleichtern und die Entscheidungssicherheit sowohl für Angehörige als auch für medizinisches Personal erhöhen.

Neues Organspenderegister gestartet: So funktioniert die Online-Dokumentation

Mit dem Start des neuen Organspenderegisters können Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende erstmals online dokumentieren. In der Regel hat man seine Angaben dazu bisher in der Patientenverfügung hinterlegt. Die Registrierung erfolgt über die Webseite www.organspende-register.de.

Schritt 1: Identifikation mit dem Personalausweis

Für die Registrierung benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID). Stellen Sie sicher, dass Sie auch die zugehörige PIN parat haben. Diese Funktion ermöglicht eine sichere Identifizierung im Internet.

Schritt 2: Lesegerät oder Smartphone vorbereiten

Um die eID-Funktion zu nutzen, benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Falls Sie ein Smartphone verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass die entsprechende App für die Online-Ausweisfunktion installiert ist.

Schritt 3: Anmeldung starten

Auf der Webseite klicken Sie auf den Button zur Anmeldung. Sie werden aufgefordert, Ihren Personalausweis auf das Lesegerät oder das Smartphone zu legen und die PIN einzugeben. Dies authentifiziert Ihre Identität und stellt sicher, dass nur Sie selbst Ihre Entscheidung zur Organspende eintragen können.

Schritt 4: Persönliche Daten eingeben

Nach erfolgreicher Identifikation werden Sie gebeten, Ihre persönlichen Daten einzugeben. Dazu gehören Name, Geburtsdatum und Adresse. Diese Informationen sind notwendig, um Ihre Eintragung eindeutig Ihnen zuzuordnen.

Schritt 5: Entscheidung zur Organspende treffen

Nun können Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren. Sie haben die Möglichkeit, entweder einer Spende zuzustimmen, sie abzulehnen oder spezifische Einschränkungen zu machen (z.B. welche Organe gespendet werden dürfen).

Schritt 6: Überprüfung und Bestätigung

Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten sorgfältig. Nachdem Sie Ihre Entscheidung bestätigt haben, wird diese im Register gespeichert. Sie erhalten eine Bestätigung über Ihre erfolgreiche Registrierung, die Sie auch ausdrucken oder als PDF speichern können.

Organspenderegister 2024: Was sich für Spender und Angehörige ändert

Mit der Einführung des neuen Organspenderegisters ändert sich einiges für potenzielle Spender und deren Angehörige. Künftig können die Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende zentral und digital erfasst werden, was die Notwendigkeit eines physischen Organspendeausweises reduziert. Angehörige profitieren davon, dass im Falle eines Hirntods die dokumentierte Entscheidung schnell und verlässlich abgerufen werden kann, was ihnen die Last einer schweren Entscheidung abnimmt. Diese Neuerungen tragen zu einer besseren und schnelleren Abwicklung von Organspenden bei.

Die nächsten Schritte bei der Einführung des Organspenderegisters: Meilensteine und Zeitplan

Das Organspenderegister wird schrittweise eingeführt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Seit März 2024 ist die Registrierung über die Webseite möglich. Ab Juli 2024 werden alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen, was den direkten Zugriff auf die Daten ermöglicht. Bis September 2024 soll die Eintragung auch über die Apps der Krankenkassen möglich sein. Ab Januar 2025 werden schließlich auch Gewebeeinrichtungen in das System integriert. Dieser stufenweise Plan soll sicherstellen, dass das System zuverlässig und umfassend genutzt werden kann.

Sicher und Zugänglich: Datenschutz im neuen Organspenderegister

Das neue Organspenderegister in Deutschland erfüllt höchste Anforderungen an die Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Hier sind die wichtigsten Aspekte des Datenschutzes detailliert erläutert:

Speicherung und Sicherheit der Daten

Alle Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie die damit verbundenen personenbezogenen Daten werden auf einem sicheren Server in Deutschland gespeichert. Diese Server unterliegen strengen deutschen Datenschutzgesetzen und -vorschriften, die zu den strengsten weltweit gehören. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist für den Betrieb und die Verwaltung des Registers verantwortlich und gewährleistet, dass die gespeicherten Daten vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation geschützt sind.

Zugriff und Authentifizierung

Nur autorisierte Personen haben Zugriff auf die Daten im Organspenderegister. Dies schließt die registrierende Person selbst und berechtigtes medizinisches Personal in Entnahmekrankenhäusern ein. Die Authentifizierung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises, die sicherstellt, dass nur die berechtigten Personen Zugriff auf die Daten haben. Dies verhindert unbefugte Zugriffe und stellt sicher, dass die sensiblen Informationen sicher bleiben.

Verschlüsselung und Schutzmaßnahmen

Die Übertragung der Daten zwischen dem Nutzer und dem Server erfolgt verschlüsselt, um sicherzustellen, dass die Daten nicht abgefangen oder manipuliert werden können. Verschiedene Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitsprotokolle werden verwendet, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten während der Übertragung und Speicherung zu gewährleisten.

Transparenz und Kontrolle

Die Nutzer des Registers haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Diese Transparenz gibt den Nutzern die Kontrolle über ihre eigenen Daten und ermöglicht es ihnen, ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende jederzeit anzupassen. Die Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung oder Löschung der Daten stellt sicher, dass die Informationen im Register stets aktuell und korrekt sind.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Register unterliegt den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Gesetze legen strenge Regeln für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten fest und gewährleisten, dass die Rechte der Nutzer gewahrt bleiben. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Überprüfungen und Audits, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

Sicherheitsbewusstsein und Schulung

Das medizinische Personal, das Zugriff auf das Organspenderegister hat, wird regelmäßig in Datenschutzfragen geschult. Dies umfasst Schulungen zu den gesetzlichen Anforderungen, den internen Sicherheitsrichtlinien und den besten Praktiken im Umgang mit sensiblen Daten. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Daten stets verantwortungsbewusst und sicher gehandhabt werden.

Durch diese umfassenden Datenschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die im Organspenderegister gespeicherten Daten sicher, vertraulich und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Dies schafft Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten und trägt dazu bei, dass die Entscheidung zur Organspende sicher dokumentiert und im Ernstfall zuverlässig abgerufen werden kann.

Wird das neue Organspenderegister die Spendenbereitschaft erhöhen?

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob das neue Organspenderegister zu einem Anstieg der Organspenden führen wird. Während einige Experten den neuen digitalen Ansatz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung sehen, sind andere skeptisch. Sie bezweifeln, dass die bloße Einführung des Registers ohne zusätzliche Aufklärung und Beratungsangebote einen signifikanten Anstieg der Spendenbereitschaft bewirken wird. Dennoch wird das Register als wertvolles Instrument angesehen, um die Transparenz und Sicherheit bei Organspenden zu erhöhen.

Das neue Organspenderegister hat das Potenzial, die Transplantationsmedizin in Deutschland grundlegend zu verändern. Durch die zentrale Erfassung und schnelle Verfügbarkeit von Organspende-Erklärungen können Transplantationen effizienter geplant und durchgeführt werden. Dies kann die Wartezeiten für Organempfänger verkürzen und die Anzahl der erfolgreich durchgeführten Transplantationen erhöhen. Die sichere und verlässliche Dokumentation der Spendebereitschaft trägt dazu bei, die Qualität und Sicherheit in der Transplantationsmedizin weiter zu verbessern.

Organspende in Deutschland: Zahlen, Fakten und die Rolle des neuen Registers

Etwa 8.496 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2022 gab es bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 10,3 Organspenderinnen und -spender je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2022 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,0 Organspenderinnen und Organspender.

Wichtige Fakten zur Organspende in Deutschland:

  • Warteliste: Etwa 8.500 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Die häufigsten benötigten Organe sind Nieren, gefolgt von Leber, Herz und Lunge.
  • Transplantationen: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3.646 Organe transplantiert, wobei die Niere das am häufigsten transplantierte Organ war.
  • Spenderzahlen: Hamburg war 2023 das spendenwilligste Bundesland mit durchschnittlich 25,3 Spendern pro Million Einwohner. Schleswig-Holstein lag mit 8,8 Spendern pro Million Einwohner am Ende der Liste.
  • Entwicklung: Die Zahl der Organspender ist seit Jahren relativ stabil, mit leichten Schwankungen. 2022 gab es 869 Organspender, während 2023 ein Anstieg auf 965 verzeichnet wurde​

Das neue Organspenderegister soll helfen, diese Zahlen zu verbessern, indem es die Dokumentation und den Abruf von Organspende-Erklärungen vereinfacht. Mit der Möglichkeit, den eigenen Willen zur Organspende online festzuhalten, könnte das Register einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Spendenbereitschaft leisten und so Leben retten.

Verhältnis von Organspenderegister zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Das Organspenderegister, die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind wichtige Instrumente, die dazu dienen, individuelle Entscheidungen im medizinischen und rechtlichen Bereich festzuhalten. Sie ergänzen sich und haben spezifische Funktionen und Anwendungsbereiche.

Organspenderegister

Das Organspenderegister ermöglicht es, die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende online zu dokumentieren. Es ist speziell darauf ausgerichtet, die Entscheidung zur Organspende im Falle des Hirntods festzuhalten. Die Registrierung im Organspenderegister kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es entlastet Angehörige, da Ärzte schnell und verlässlich auf die dokumentierte Entscheidung zugreifen können. Diese Entscheidung ist speziell auf die Frage der Organspende fokussiert und wird im Notfall von den zuständigen medizinischen Einrichtungen genutzt. Wenn Kosten entstehen für die Hinterlegung einer Erklärung zur leistet übrigens die ARAG als Rechtsschutzversicherung für ihre Kunden.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung dokumentiert die Wünsche einer Person bezüglich medizinischer Behandlungen und Maßnahmen für den Fall, dass sie nicht mehr selbst in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. In der Patientenverfügung können detaillierte Anweisungen gegeben werden, z.B. zur lebensverlängernden Maßnahmen, Schmerzbehandlung und künstlicher Ernährung. Sie ist ein umfassenderes Dokument als das Organspenderegister, da sie eine Vielzahl von medizinischen Szenarien abdeckt und nicht nur die Organspende.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen der betroffenen Person rechtliche und medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht kann Entscheidungen zur medizinischen Behandlung, zu finanziellen Angelegenheiten und anderen rechtlichen Belangen umfassen. Sie bietet eine umfassende Absicherung, da sie auch Bereiche abdeckt, die über medizinische Entscheidungen hinausgehen.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Dies ist relevant, wenn ein Gericht eine Betreuung anordnet, weil die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass eine vertraute Person diese Verantwortung übernimmt und im Sinne der betroffenen Person handelt.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Organspenderegister: Spezifisch für die Entscheidung zur Organspende im Falle des Hirntods.
  • Patientenverfügung: Umfasst detaillierte medizinische Anweisungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
  • Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigt eine Person, rechtliche und medizinische Entscheidungen zu treffen.
  • Betreuungsverfügung: Bestimmt, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine rechtliche Betreuung erforderlich wird.

Diese Dokumente ergänzen sich und bieten zusammen eine umfassende Vorsorge für verschiedene Lebenslagen. Es ist ratsam, alle vier Dokumente zu erstellen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Entscheidungen in unterschiedlichen Situationen berücksichtigt und umgesetzt werden.

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