Das Notfallvertretungsrecht für Ehegatten in Deutschland: Das ist neu seit 2023

Seit dem Jahr 2023 ist in Deutschland das Notfallvertretungsrecht von Ehegatten neu geregelt – mit deutlichen Auswirkungen für die Beteiligten. Das Notfallvertretungsrecht gewährt einem Ehepartner die Befugnis, in Notfällen medizinische Entscheidungen für den anderen Partner zu treffen, wenn dieser aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht (mehr) dazu in der Lage ist.

Hintergrund des Notfallvertretungsrechts

In einer Notfallsituation ist es in der Regel erforderlich, dass schnell medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen, die über Leben und Tod entscheiden können. Insbesondere wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen, muss diese Entscheidungen jemand anders im besten Interesse des Betroffenen treffen. Vor 2023 waren die Regelungen für das Notfallvertretungsrecht uneinheitlich. Das führte in Notfallsituationen dazu, dass unklar war, wer was entscheiden kann und darf.

Die Neuerungen des Notfallvertretungsrechts seit 2023

Die Aktualisierungen im Notfallvertretungsrecht für Ehegatten ab 2023 präsentieren sich mit mehreren bedeutenden Änderungen:

  • Automatische Vertretungsbefugnis: Eine der herausragenden Änderungen ist die automatische Vertretungsbefugnis für Ehepartner in Notfällen. Gemäß dieser Regelung erhält der nicht betroffene Ehepartner die Befugnis, medizinische Entscheidungen im Namen des erkrankten oder verletzten Partners zu treffen, sofern keine ausdrücklichen schriftlichen Einwände des Betroffenen existieren. Der ab 01.01.2023 in Kraft tretende § 1358 BGB gibt den Ehegatten zukünftig für den Notfall dieses gegenseitige Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge, das allerdings an enge Voraussetzungen gebunden ist und nur maximal sechs Monate gilt.
  • Definierte Notfallsituationen: Die überarbeiteten Regelungen in § 1358 BGB legen klar fest, welche Situationen als Notfälle gelten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Notfallvertretungsrecht nur in Fällen angewandt wird, in denen der betroffene Partner nicht mehr in der Lage ist, eigenständig zu entscheiden. Es ist auch klar geregelt, in welchen Bereichen der Ehepartner tätig werden darf. 
  • Einschränkungen und Schutzmechanismen: Die neuen Bestimmungen enthalten auch Vorkehrungen zur Vermeidung von Missbrauch des Notfallvertretungsrechts. So gibt es etwas Ausschlussgründe. Die können darin liegen, dass die Ehegatten nachweislich getrennt leben, dass dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der erkrankte Ehegatte eine Betreuung durch den Ehepartner ablehnt oder bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der für die Gesundheitsvorsorge eine andere Person, etwa der Sohn oder die Tochter, als Bevollmächtigte bestimmt wurde.

Die Vorteile des neuen Notfallvertretungsrechts

Die aktualisierten Regelungen zum Notfallvertretungsrecht für Ehegatten in Deutschland bieten eine Reihe von Vorteilen:

  • Schnelle Entscheidungen möglich: Die automatische Vertretungsbefugnis ermöglicht es dem nicht betroffenen Ehepartner, rasch in einer Notsituation zu handeln, ohne sich um eine Legitimation kümmern zu müssen. 
  • Rechtssicherheit: Die einheitlichen Regelungen reduzieren Unsicherheiten und potenzielle Konflikte, indem sie klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen.
  • Die Kommunikation wird gefördert: Die Betonung der Kommunikation zwischen Ehepartnern motiviert dazu, im Vorfeld über medizinische Präferenzen zu sprechen, was zu besser informierten Entscheidungen in Krisensituationen führt.

Die Nachteile des neuen Notfallvertretungsrechts

Ist die Betreuung in einer Notfallsituation nicht durch eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung geregelt, könnte das Notfallvertretungsrecht dazu führen, dass individuelle medizinische Präferenzen und Wertvorstellungen zwischen den Eheleuten variieren können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Entscheidungen des handelnden Ehepartners nicht genau den Wünschen des Betroffenen entsprechen.

Das Notfallvertretungsrecht konzentriert sich in erster Linie auf den Ehepartner als primären Entscheidungsträger. Dies könnte jedoch zu Konflikten führen, wenn andere Familienmitglieder unterschiedliche Vorstellungen über die medizinische Behandlung haben. In einigen Fällen könnten diese Familienmitglieder sich benachteiligt oder übergangen fühlen.

Ein weiterer Nachteil: Mit einem Fokus auf einer automatischen Vertretungsbefugnis könnte vernachlässigen viele Menschen eventuell die langfristige Planung und Vorsorge für medizinische Notfälle. Sie könnten dazu neigen, auf eine schriftliche Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu verzichten, wenn sie davon ausgehen, dass der Ehepartner ohnehin automatisch die Vertretung übernehmen wird. 

Zudem umfasst das Notfallvertretungsrecht eben immer nur die Vertretungsbefugnis bei Fragen der Gesundheitssorge. Alle weiteren Fragen – etwa finanzieller Natur – werden davon nicht umfasst und Sie sollten sie dennoch in einer Vorsorgevollmacht regeln.

Ist die Betreuung in einer Notfallsituation nicht durch eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung geregelt, könnte das Notfallvertretungsrecht dazu führen, dass individuelle medizinische Präferenzen und Wertvorstellungen zwischen den Eheleuten variieren können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Entscheidungen des handelnden Ehepartners nicht genau den Wünschen des Betroffenen entsprechen.

Das Notfallvertretungsrecht konzentriert sich in erster Linie auf den Ehepartner als primären Entscheidungsträger. Dies könnte jedoch zu Konflikten führen, wenn andere Familienmitglieder unterschiedliche Vorstellungen über die medizinische Behandlung haben. In einigen Fällen könnten diese Familienmitglieder sich benachteiligt oder übergangen fühlen.

Ein weiterer Nachteil: Mit einem Fokus auf einer automatischen Vertretungsbefugnis könnte vernachlässigen viele Menschen eventuell die langfristige Planung und Vorsorge für medizinische Notfälle. Sie könnten dazu neigen, auf eine schriftliche Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu verzichten, wenn sie davon ausgehen, dass der Ehepartner ohnehin automatisch die Vertretung übernehmen wird. 

Zudem umfasst das Notfallvertretungsrecht eben immer nur die Vertretungsbefugnis bei Fragen der Gesundheitssorge. Alle weiteren Fragen – etwa finanzieller Natur – werden davon nicht umfasst und Sie sollten sie dennoch in einer Vorsorgevollmacht regeln.

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