Die Betreuungsverfügung ist ein unverzichtbares Dokument zur persönlichen Vorsorge, das sicherstellt, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen respektiert werden, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Im Gegensatz zur weitverbreiteten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird die Bedeutung der Betreuungsverfügung oft unterschätzt. Sie ermöglicht jedoch im Ernstfall festzulegen, wer als gesetzlicher Betreuer für Sie agieren darf und in welchen Bereichen dieser handeln soll. Ohne eine klare Festlegung entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, was häufig nicht im Sinne der betroffenen Person ist.
Viele Menschen haben falsche Vorstellungen von der Betreuungsverfügung und den Konsequenzen, die eine fehlende oder ungenaue Vorsorge nach sich ziehen kann. Um Missverständnissen vorzubeugen und eine fundierte Vorsorgeentscheidung zu ermöglichen, beleuchten wir in diesem Artikel die zehn größten Irrtümer zur Betreuungsverfügung. Schützen Sie sich vor Fallstricken und sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.
Irrtum 1: Meine Familie regelt im Notfall alles für mich
Viele Menschen glauben, dass im Notfall automatisch die Familie – etwa der Ehepartner oder die Kinder – alle Entscheidungen für sie treffen darf. Doch rechtlich gesehen ist das ein Irrtum. Ohne eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht kann selbst die engste Familie im Ernstfall nicht automatisch handeln. Stattdessen wird ein Betreuungsgericht eine Person als Betreuer bestimmen, die unter Umständen nicht den Vorstellungen des Betroffenen entspricht.
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, schon heute festzulegen, wer Sie rechtlich vertreten soll, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. So bleibt die Entscheidung in Ihren Händen und stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
Irrtum 2: Eine Betreuungsverfügung ist nur für ältere Menschen relevant
Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Betreuungsverfügung erst im hohen Alter notwendig ist. Doch diese Annahme ist gefährlich, denn das Bedürfnis nach rechtlicher Betreuung kann in jedem Alter plötzlich entstehen – etwa durch einen Unfall, eine unerwartete Erkrankung oder eine psychische Krise. Ein solcher Einschnitt ist für junge wie ältere Menschen gleichermaßen möglich und kann dazu führen, dass sie ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können.
Eine frühzeitig festgelegte Betreuungsverfügung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge für Menschen jeden Alters. Sie stellt sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden und eine Person Ihres Vertrauens für Sie handelt, falls Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. So können Sie schon heute verhindern, dass im Ernstfall Entscheidungen über Ihre Betreuung ohne Ihre Mitbestimmung getroffen werden.
Irrtum 3: Einmal erstellt, ist die Betreuungsverfügung immer gültig und nicht widerrufbar
Daran stimmt nichts. Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert und widerrufen werden. Sie sollten sie sogar regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, wenn etwa eine Vertrauensperson wegzieht und die räumliche Nähe nicht mehr gegeben ist, die für eine Betreuung in aller Regel sinnvoll und erforderlich ist.
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Irrtum 4: Ich habe eine Patientenverfügung – dann ist die Betreuungsverfügung überflüssig
Die Annahme, dass eine Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung ersetzt, ist weit verbreitet. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich gegenseitig. Während die Patientenverfügung Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung und Lebensverlängerung regelt, bestimmt die Betreuungsverfügung, wer im Fall der Fälle umfassende rechtliche Entscheidungen für Sie treffen darf, etwa in finanziellen oder organisatorischen Fragen.
Ohne eine Betreuungsverfügung legt das Betreuungsgericht eine Person als Betreuer fest, die möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Nur mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten regelt und in Ihrem Sinne handelt – auch in Bereichen, die über medizinische Entscheidungen hinausgehen.
Irrtum 5: Ich habe eine Vorsorgevollmacht – dann benötige ich keine Betreuungsverfügung mehr
Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung mögen sich zwar inhaltlich überschneiden, haben aber unterschiedliche Aufgaben und decken ganz verschiedene Bereiche der persönlichen Vorsorge ab. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer in einer Notfallsituation als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen und Ihre rechtlichen, finanziellen und sonstigen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Irrtum 6: Für Menschen mit guter Gesundheit ist die Betreuungsverfügung nicht relevant
Tatsache ist: Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der ein Betreuer für ihn oder sie bestellt werden muss: Es gibt viele Notfallsituationen, in der wir Hilfe gebrauchen können: etwa nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung wie einem Schlaganfall. Daher ist es wichtig, eine Betreuungsverfügung zu haben, unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand.
Irrtum 7: Eine Betreuungsverfügung muss hinterlegt werden
Nein, es ist wichtig, dass deine Betreuungsverfügung so aufbewahrt wird, dass Sie und alle diejenigen jederzeit darauf zugreifen können, die in einem Notfall als Betreuer fungieren sollen. Sie können die Betreuungsverfügung also zu Hause aufbewahren oder bei uns digital und wenn Sie mögen auch im Original hinterlegen: Als SAFE-Mitglied profitieren Sie auch von unserem Notfallplan (mehr dazu im Kasten), mit dem Sie im Ernstfall ganz sicher sein können, dass jeder weiß, dass es eine Betreuungsverfügung gibt und wo sie zu finden ist.
Und für SAFEplus- und SAFEpremium-Mitglieder bewahren wir die Dokumente wie die Betreuungsverfügung nicht nur im Original auf und geben sie heraus, wenn sie benötigt werden: Wir lassen sie zusätzlich auch beglaubigen und im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.
Perfekte Vorsorge: Mit Ihrem Notfallplan
Unser Notfallplan ist in einer schwierigen Lebenslage der Kompass für alle, die Ihnen wichtig sind und nahestehen. In Ihrem Notfallplan geben Sie vor, was in Zeiten von finanziellen Engpässen, gesundheitlichen Problemen, familiären Krisen oder anderen belastenden Lebensereignissen zu erledigen ist.
Und nicht nur das: Wichtige Dokumente wie Verträge, Versicherungspolicen, Testamente oder Vollmachten sind übersichtlich hinterlegt und leicht zugänglich, weil sie mit dem SAFEboard verlinkt sind.
Ihr Notfallplan bietet Ihren Vertrauenspersonen eine klare Struktur und Orientierung, wenn Sie Hilfe benötigen.
Irrtum 8: Für Verheiratete ist die Betreuungsverfügung wegen der Ehe nicht erforderlich
Eine Ehe führt wie auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft – von einer Ausnahme, dem Notfallvertretungsrecht für Ehegatten, abgesehen – nicht zu einem automatischen Vertretungsrecht in Notfällen. Wenn Sie die Betreuung durch eine bestimmte Person wünschen, müssen Sie diesen Wunsch in einer Betreuungsverfügung festlegen. Einfach zu heiraten oder die Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, reicht nicht.
Irrtum 9: Die Betreuungsverfügung ist nur für Vermögende relevant
Ein häufiger Irrglaube ist, dass eine Betreuungsverfügung nur dann sinnvoll sei, wenn es um die Verwaltung größerer Vermögenswerte geht. Doch die Betreuungsverfügung ist für jeden relevant, unabhängig vom finanziellen Hintergrund. Sie regelt nicht nur den Umgang mit Vermögen, sondern auch andere wichtige Bereiche des Lebens, wie die Organisation des Alltags, Wohnangelegenheiten oder die Gesundheitsvorsorge.
Im Ernstfall kann der gesetzliche Betreuer Entscheidungen in nahezu allen Lebensbereichen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig eine Vertrauensperson auszuwählen, die in Ihrem Sinne handelt – ganz gleich, ob es um große finanzielle Entscheidungen oder die Alltagsorganisation geht.
Irrtum 10: Für eine Betreuungsverfügung muss ich zum Notar
Viele Menschen denken, eine Betreuungsverfügung sei nur gültig, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde. Tatsächlich ist das nicht zwingend notwendig. Eine Betreuungsverfügung kann auch ohne notarielle Beglaubigung rechtswirksam sein, solange sie schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und klar formuliert ist. Wichtig ist, dass Ihre Wünsche eindeutig festgehalten sind und die betreuende Person genau benannt wird.
Dennoch kann eine notarielle Beglaubigung in bestimmten Fällen sinnvoll sein, besonders wenn die Verfügung komplexe Regelungen enthält oder Zweifel an der Authentizität ausräumen soll. Sie ist jedoch keineswegs eine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihrer Betreuungsverfügung. Wir bieten unseren SAFEpremium-Mitgliedern immer die Möglichkeit, eine individuelle Notfallplanung in Anspruch zu nehmen und bieten dafür – neben einer kostenlosen Erstberatung – besondere Konditionen an.