Betreuungsverfügung: Die zehn größten Irrtümer

Eine Betreuungsverfügung gehört wie auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Gleichzeitig wird ihre Bedeutung am häufigsten unterschätzt, denn die Anordnung einer Betreuung ist ein einschneidender Eingriff in Ihr Leben. Umso wichtiger ist es, dass Sie richtig vorsorgen und nicht einem oder mehreren der zehn größten Irrtümer zur Betreuungsverfügung aufsitzen. 

Irrtum 1: Meine Familie regelt im Notfall alles für mich 

Viele Menschen nehmen an, dass im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit automatisch ein Familienmitglied die rechtliche Vertretung übernehmen wird – ein fataler Irrtum. Denn ohne Vorsorgevollmacht oder eben eine Betreuungsverfügung ist eine Vertretung nicht möglich. 

Irrtum 2: Eine Betreuungsverfügung ist nur für ältere Menschen relevant

Auch junge Menschen können unter Betreuung gestellt werden – etwa nach einem Unfall, der ihr Leben gravierend einschränkt. Die Betreuung ist damit ebenso wenig wie die Betreuungsverfügung eine Frage des Alters. 

Irrtum 3: Einmal erstellt, ist die Betreuungsverfügung immer gültig und nicht widerrufbar 

Daran stimmt nichts. Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert und widerrufen werden. Sie sollten sie sogar regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, wenn etwa eine Vertrauensperson wegzieht und die räumliche Nähe nicht mehr gegeben ist, die für eine Betreuung in aller Regel sinnvoll und erforderlich ist.

Irrtum 4: Ich habe eine Patientenverfügung – dann ist die Betreuungsverfügung überflüssig 

Eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung erfüllen aber ganz unterschiedliche Aufgaben. Während Sie mit einer Patientenverfügung Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen etwa in einer Notlage formulieren und festlegen, regelt eine Betreuungsverfügung, wer im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin bestimmt werden soll. 

Irrtum 5: Ich habe eine Vorsorgevollmacht – dann benötige ich keine Betreuungsverfügung mehr 

Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung mögen sich zwar inhaltlich überschneiden, haben aber unterschiedliche Aufgaben und decken ganz verschiedene Bereiche der persönlichen Vorsorge ab. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer in einer Notfallsituation als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen und Ihre rechtlichen, finanziellen und sonstigen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. 

Irrtum 6: Für Menschen mit guter Gesundheit ist die Betreuungsverfügung nicht relevant 

Tatsache ist: Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der ein Betreuer für ihn oder sie bestellt werden muss: Es gibt viele Notfallsituationen, in der wir Hilfe gebrauchen können: etwa nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung wie einem Schlaganfall. Daher ist es wichtig, eine Betreuungsverfügung zu haben, unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand.

 Irrtum 7: Für Verheiratete ist die Betreuungsverfügung wegen der Ehe nicht erforderlich 

Eine Ehe führt wie auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft – von einer Ausnahme, dem Notfallvertretungsrecht für Ehegatten, abgesehen – nicht zu einem automatischen Vertretungsrecht in Notfällen. Wenn Sie die Betreuung durch eine bestimmte Person wünschen, müssen Sie diesen Wunsch in einer Betreuungsverfügung festlegen. Einfach zu heiraten oder die Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, reicht nicht

Irrtum 8: Die Betreuungsverfügung ist nur für Vermögende relevant

Eine Betreuung betrifft auch die finanziellen Aspekte des Lebens – aber bei Weitem nicht nur die. Ein Betreuer trifft weitreichende persönliche und medizinische Entscheidungen, die man nicht leichtfertig irgendjemandem überlassen sollte. Mit einer Betreuungsverfügung legt man fest, wem man vertraut und wer als Betreuer Ihr Vertrauen genießt. 

Irrtum 9: Für eine Betreuungsverfügung muss ich zum Notar

Eine Betreuungsverfügung können Sie auf unserer Vorlage erstellen. Ein Notarbesuch und eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht erforderlich. 

Irrtum 10: Eine Betreuungsverfügung muss hinterlegt werden 

Nein, es ist wichtig, dass deine Betreuungsverfügung so aufbewahrt wird, dass Sie und alle diejenigen jederzeit darauf zugreifen können, die in einem Notfall als Betreuer fungieren sollen. Sie können die Betreuungsverfügung also zu Hause aufbewahren oder bei uns digital und wenn Sie mögen auch im Original hinterlegen. Wir geben die Dokumente dann heraus, wenn sie benötigt werden. 

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

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