Vorlage für eine Trauerverfügung

Mit der Trauerverfügung legen Sie fest, wie Sie bestattet werden möchten. Das kann natürlich die Art der Bestattung betreffen, ob Sie zum Beispiel ein Erd-, See oder Feuerbestattung wünschen. Das kann auch die Trauerfeier betreffen, die Zeremonie oder die Musik, die gespielt werden soll. Und natürlich können Sie Wünsche äußern, wen Sie bei Ihrer Beerdigung als Gast dabei haben möchten. Ihre Trauerverfügung ist bindend für die Hinterbliebenen. Damit Ihre Wünsche tatsächlich berücksichtigt werden, sollten Sie die Trauerverfügung einer Person übergeben, der Sie vertrauen und die die Umsetzung später in Angriff nimmt. Auch ein Bestattungsinstitut ist eine gute Adresse, um die Trauerverfügung zu hinterlegen und die Umsetzung gleich in Auftrag zu geben.

Sie möchten eine Trauerverfügung erstellen? Dann werden Sie Mitglied im Vorsorgenetzwerk von optimal vorsorgen: Registrieren Sie sich jetzt und Sie können sofort Ihre kostenlose und individuelle Trauerverfügung in Ihrem persönlichen SAFEboard erstellen.

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Video-Ratgeber: Trauerverfügung selbst erstellen

Warum soll ich mich registrieren?

Wir haben das Vorsorgenetzwerk optimal vorsorgen gegründet, um unseren Mitgliedern bei der Notfallplanung zur Seite zu stehen. Wir möchten, dass Sie sich im SAFEboard rechtssicher informieren und die Notfallplanung umsetzen können. Und dafür bitten wir Sie, sich zu registrieren. Dabei kommen Sie in den Genuss der folgenden Vorteile:

Sicherheit

Im SAFEboard finden Sie die notwendigen Vorlagen für Ihre Notfallplanung. Wir möchten Ihnen aber auch ermöglichen, Ihre Dokumente und die wichtigsten Notfalldaten in einem geschützten Bereich sicher und gut erreichbar zu hinterlegen – und diesen geschützten Bereich haben wir für Sie mit dem SAFEboard geschaffen.

Verlässlichkeit

Ihre Notfallplanung ist ein Prozess, den wir gerne begleiten möchten. Wenn Sie sich registrieren, erhalten Sie Zugriff auf die Notfalldokumente, weitergehende Informationen und regelmäßig auch Anleitungen, mit denen Sie absolut rechtssicher für den Notfall planen und vorsorgen können.

Notfallplanung mit System

Als registrierter Nutzer können Sie auf Ihre bereits heruntergeladenen Materialien jederzeit zurückgreifen und bei Bedarf erneut darauf zugreifen. So haben Sie alle Dokumente, Vorlagen und Daten rund um das Thema Notfallplanung zentral und übersichtlich an einem Ort.

Exklusivität

Unsere Mitglieder kommen in den Genuss besonderer Konditionen und Angebote. Die dürfen (und wollen) wir nur einem abgrenzbaren Personenkreis gewähren – unseren registrierten Mitgliedern.

Aktualität und Updates

Mit einem Benutzerkonto werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn sich wichtige Inhalte ändern oder aktualisiert werden. So bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand und verpassen keine relevanten Informationen.

Übrigens: Unsere SAFEbasis-Mitgliedschaft ist kostenlos und bietet Ihnen dennoch Zugriff auf alle Notfalldokumente – inklusive der Generatoren, mit denen Sie besonders wichtige Dokumente individuell und persönlich erstellen können. Die Mitgliedschaften SAFEplus und SAFEpremium mit vielen weiteren Leistungen sind dann kostenpflichtig.

Was ist eine Trauerverfügung?

Eine Trauerverfügung regelt, in welcher Art und Weise lhre Beerdigung stattfinden soll. Sie können Ihre ganz konkreten Wünsche äußern zur Art der Bestattung und zu Ihrer letzten Ruhestätte. Sie können auch den genauen Ablauf der Beerdigung festlegen sowie den Ablauf der Trauerfeier. Dass Sie dieses Recht haben, ist dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen geschuldet, das auch nach dem Tod Wirkung entfaltet.

Wofür brauche ich eine Trauerverfügung?

Wenn Sie selbst keine Vorkehrungen treffen, dann werden in der Regel die Hinterbliebenen entscheiden, wie und wo Sie beerdigt werden. War das noch niemals ein Thema in der Familie, sind der Partner, die Kinder oder auch gute Freunde mit einer solchen Aufgabenstellung vielleicht überfordert, weil man Ihnen alles recht machen möchte, aber nicht weiß, wie genau man es Ihnen recht machen kann. Mit einer Trauerverfügung treffen Sie damit eine Entscheidung, die andere für Sie vielleicht gar nicht wirklich treffen können – in Ihrem Sinne und im Sinne der Hinterbliebenen.

Was kann ich mit meiner Trauerverfügung festlegen?

Im Rahmen einer Trauerverfügung bestimmen Sie zu einen, wie Sie beerdigt werden wollen – etwa mit einer Seebestattung. Sie legen fest, ob und ggf. wo Ihre letzte Ruhestätte sein soll, welche Gäste zur Beerdigung eingeladen werden sollen, wo und wie die Feierlichkeit stattfinden soll und welches Rahmenprogramm Sie wünschen. Gleichzeitig können Sie auch festlegen, wie der finanzielle Rahmen für den Schlusspunkt Ihres Lebens aussieht – so können Sie zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge die Beerdigung schon zu Lebzeiten bezahlen und für alle weiteren Kosten ein separates Konto einrichten.

Was ist beim Erstellen zu beachten?

Es gibt keine Formvorschriften für die Trauerverfügung – insbesondere gelten nicht die strengen Formerfordernisse eines Testaments. Allerdings sollten Ihre Wünsche für die Trauerverfügung schriftlich festgehalten werden und demjenigen bekannt gegeben werden, der sich für Sie um die Trauerfeierlichkeiten kümmern soll. Grundsätzlich können alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren eine Trauerverfügung aufsetzen. Problematisch kann es werden, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auftauchen, etwa infolge einer Krankheit. Hilfreich ist es, in Zweifelsfällen einen Notar damit zu beauftragen, die Trauerverfügung und die Geschäftsfähigkeit zu beurkunden.

Am besten hinterlegen Sie die Trauerverfügung dort, wo derjenige Sie findet, der sich um Ihre Beerdigung kümmern wird. In der Praxis erhalten die “Kümmerer” in aller Regel das Original oder zumindest eine Kopie, damit Sie wissen, welche Wünsche Sie für die Beerdigung und die Trauerfeier haben. Die Trauerverfügung gilt in der Regel ab dem Datum der Unterschrift. Das Testament ist übrigens der falsche Ort, um die eigene Bestattung zu planen: Denn Ihre Regelung kann zu spät kommen, wenn die Eröffnung des Testaments länger dauert und die Beerdigung vorher stattfindet.

Sind die Hinterbliebenen an eine Trauerverfügung gebunden?

Ja, wer die Totenfürsorge innehat, der ist auch an die Trauerverfügung gebunden. Die Totenfürsorge ist gewohnheitsrechtlich anerkannt und regelt vor allem die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen. Die Totenfürsorge muss nicht zwingend beim Partner, den Kindern oder den Erben liegen – Sie bestimmen, wer die Totenfürsorge für Sie innehat. Wer immer das ist, muss sich dann tatsächlich nach Ihrem letzten Wünschen richten.

Wer trägt die Kosten der Beerdigung?

Grundsätzlich hat der Erbe die Kosten der Bestattung zu tragen – das ist in § 1986 BGB geregelt. Trägt jemand anderes als der Erbe die Kosten der Bestattung, kann derjenige sich die Kosten vom Erben erstatten lassen. Allerdings ist die Haftung des Erben auf den Wert des Nachlasses beschränkt und die Kosten müssen den Lebensverhältnissen des Verstorbenen angemessen sein. Mit einer Bestattungsvorsorge oder einer Sterbegeldversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Kosten der Beerdigung auf jeden Fall gedeckt sind.

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