Planen Sie Ihren letzten Weg

Trauerverfügung

Mit der Trauerverfügung legen Sie fest, wie Sie bestattet werden möchten. Das kann natürlich die Art der Bestattung betreffen, ob Sie zum Beispiel ein Erd-, See oder Feuerbestattung wünschen. Das kann auch die Trauerfeier betreffen, die Zeremonie oder die Musik, die gespielt werden soll. Und natürlich können Sie Wünsche äußern, wen Sie bei Ihrer Beerdigung als Gast dabei haben möchten. Ihre Trauerverfügung ist bindend für die Hinterbliebenen. Damit Ihre Wünsche tatsächlich berücksichtigt werden, sollten Sie die Trauerverfügung einer Person übergeben, der Sie vertrauen und die die Umsetzung später in Angriff nimmt. Auch ein Bestattungsinstitut ist eine gute Adresse, um die Trauerverfügung zu hinterlegen und die Umsetzung gleich in Auftrag zu geben.

Kostenlose Vorlage herunterladen
Trauerverfügung

Was ist eine Trauerverfügung?

Eine Trauerverfügung regelt, in welcher Art und Weise lhre Beerdigung stattfinden soll. Sie können Ihre ganz konkreten Wünsche äußern zur Art der Bestattung und zu Ihrer letzten Ruhestätte. Sie können auch den genauen Ablauf der Beerdigung festlegen sowie den Ablauf der Trauerfeier. Dass Sie dieses Recht haben, ist dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen geschuldet, das auch nach dem Tod Wirkung entfaltet.

Wofür brauche ich eine Trauerverfügung?

Wenn Sie selbst keine Vorkehrungen treffen, dann werden in der Regel die Hinterbliebenen entscheiden, wie und wo Sie beerdigt werden. War das noch niemals ein Thema in der Familie, sind der Partner, die Kinder oder auch gute Freunde mit einer solchen Aufgabenstellung vielleicht überfordert, weil man Ihnen alles recht machen möchte, aber nicht weiß, wie genau man es Ihnen recht machen kann. Mit einer Trauerverfügung treffen Sie damit eine Entscheidung, die andere für Sie vielleicht gar nicht wirklich treffen können – in Ihrem Sinne und im Sinne der Hinterbliebenen.

Was kann ich mit meiner Trauerverfügung festlegen?

Im Rahmen einer Trauerverfügung bestimmen Sie zu einen, wie Sie beerdigt werden wollen – etwa mit einer Seebestattung. Sie legen fest, ob und ggf. wo Ihre letzte Ruhestätte sein soll, welche Gäste zur Beerdigung eingeladen werden sollen, wo und wie die Feierlichkeit stattfinden soll und welches Rahmenprogramm Sie wünschen. Gleichzeitig können Sie auch festlegen, wie der finanzielle Rahmen für den Schlusspunkt Ihres Lebens aussieht – so können Sie zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge die Beerdigung schon zu Lebzeiten bezahlen und für alle weiteren Kosten ein separates Konto einrichten.

Was ist beim Erstellen zu beachten?

Es gibt keine Formvorschriften für die Trauerverfügung – insbesondere gelten nicht die strengen Formerfordernisse eines Testaments. Allerdings sollten Ihre Wünsche für die Trauerverfügung schriftlich festgehalten werden und demjenigen bekannt gegeben werden, der sich für Sie um die Trauerfeierlichkeiten kümmern soll. Grundsätzlich können alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren eine Trauerverfügung aufsetzen. Problematisch kann es werden, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auftauchen, etwa infolge einer Krankheit. Hilfreich ist es, in Zweifelsfällen einen Notar damit zu beauftragen, die Trauerverfügung und die Geschäftsfähigkeit zu beurkunden.

Am besten hinterlegen Sie die Trauerverfügung dort, wo derjenige Sie findet, der sich um Ihre Beerdigung kümmern wird. In der Praxis erhalten die “Kümmerer” in aller Regel das Original oder zumindest eine Kopie, damit Sie wissen, welche Wünsche Sie für die Beerdigung und die Trauerfeier haben. Die Trauerverfügung gilt in der Regel ab dem Datum der Unterschrift. Das Testament ist übrigens der falsche Ort, um die eigene Bestattung zu planen: Denn Ihre Regelung kann zu spät kommen, wenn die Eröffnung des Testaments länger dauert und die Beerdigung vorher stattfindet.

Sind die Hinterbliebenen an eine Trauerverfügung gebunden?

Ja, wer die Totenfürsorge innehat, der ist auch an die Trauerverfügung gebunden. Die Totenfürsorge ist gewohnheitsrechtlich anerkannt und regelt vor allem die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen. Die Totenfürsorge muss nicht zwingend beim Partner, den Kindern oder den Erben liegen – Sie bestimmen, wer die Totenfürsorge für Sie innehat. Wer immer das ist, muss sich dann tatsächlich nach Ihrem letzten Wünschen richten.

Wer trägt die Kosten der Beerdigung?

Grundsätzlich hat der Erbe die Kosten der Bestattung zu tragen – das ist in § 1986 BGB geregelt. Trägt jemand anderes als der Erbe die Kosten der Bestattung, kann derjenige sich die Kosten vom Erben erstatten lassen. Allerdings ist die Haftung des Erben auf den Wert des Nachlasses beschränkt und die Kosten müssen den Lebensverhältnissen des Verstorbenen angemessen sein. Mit einer Bestattungsvorsorge oder einer Sterbegeldversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Kosten der Beerdigung auf jeden Fall gedeckt sind.

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

Lesen Sie jetzt unseren Newsletter „Erste Hilfe!“ regelmäßig (1- mal wöchentlich) und profitieren Sie von exklusiven Vorteilen:

Sie erhalten neue Tools und Downloads zuerst.
Sie sichern sich kompetente Ansprechpartner für Notfälle.
Wenn sich die Rechtslage bei der Notfallvorsorge ändert, informieren wir Sie unverzüglich.
Sie haben einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Notfallmanagement.
Für die individuelle Betreuung erhalten Sie exklusive Rabatte und Gutscheine.
Nur Newsletter-Abonnenten erhalten Zugriff auf unsere exklusiven Videos, Podcasts und Inhalte
Jetzt Newsletter kostenlos bestellen!