Vorsorge für den Nachwuchs treffen

Sorgerechtsvollmacht

Eine Sorgerechtsvollmacht ergänzt die Sorgerechtsverfügung, die Eltern unbedingt aufsetzen sollten: Mit der Sorgerechtsverfügung regeln Eltern, wer sich um die eigenen Kinder kümmert, wenn beide Eltern versterben. Die Sorgerechtsvollmacht bestimmt über den Verbleib der Kinder, wenn Eltern vorübergehend – zum Beispiel nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung – nicht in der Lage sind, sich um den eigenen Nachwuchs zu kümmern.

Das Sorgerecht ist an die Eltern des Kindes gebunden und nicht einfach auf einen Dritten übertragbar. Mit einer Sorgerechtsvollmacht bestimmen Sie eine Person, die das Sorgerecht in bestimmten Situationen für Sie ausüben soll. Das Gericht ist – ähnlich wie bei einer Sorgerechtsverfügung – nicht an den geäußerten Willen der Eltern gebunden, wird aber in aller die von Ihnen gewünschte Person zum Vormund bestellen, wenn Sie sich nicht mehr um Ihr Kind kümmern können. Unsere Vorlage bietet Paaren udn Alleinerziehenden Vorlagen an.

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Sorgerechtsvollmacht

Was muss ich bedenken?

Die wichtigste Frage ist natürlich: Wem würde ich mein Kind anvertrauen, wenn ich mich nicht mehr um meinen Sohn oder meine Tochter kümmern kann? Danach sollten Sie das Gespräch mit der Person suchen, die Sie als Vormund gerne hätten: Will die Person diese Verantwortung tragen, sieht sie sich imstande, diese Rolle anzunehmen und auszufüllen und gibt es Fragen und vielleicht auch Bedenken, die Sie aus dem Weg räumen können?

Eine andere Möglichkeit ist es auch, das Sorgerecht aufzuteilen: Eine Person kümmert sich um die Personensorge, ist als quasi der Elternersatz, eine andere Person stellt die finanziellen Mittel bereit, etwa aus dem vererbten Vermögen oder der ausgezahlten Lebensversicherung der Eltern. Sie können gerade zu finanziellen Fragestellungen in der Sorgerechtsverfügung klare Vorgaben machen, etwa, dass dem Kind eine monatliche Rente in Höhe einer bestimmten Summe zufließen soll. Überlegen Sie sich auch, wer das Sorgerecht auf gar keinen Fall ausüben soll – etwa ein Partner, der sich bisher nicht um sein Kind gekümmert hat. Begründen Sie, warum eine bestimmte Person nicht als Vormund infrage kommt!

Was passiert, wenn ich keine Sorgerechtsvollmacht aufsetze?

Das Familiengericht bestimmt in diesem Fall einen Vormund, wenn beide Elternteile nicht mehr in der Lage sind, das Kind zu betreuen. Wer Vormund wird, liegt alleine im Ermessen des Gerichts, es kann jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld sein, wenn das Gericht das für sinnvoll erachtet. Eine Garantie dafür haben Sie allerdings nicht.

Welche Formalien muss ich bei einer Sorgerechtsvollmacht beachten?

Für die Erstellung der Sorgerechtsvollmacht gibt es keine Vorgaben. Es ist empfehlenswert, die gleichen Vorschriften wie bei einem Testament anzuwenden. So können sich die Eltern an einen Notar wenden oder selber eine handschriftliche Sorgerechtsvollmacht aufsetzen. Die muss ein Elternteil handschriftlich aufsetzen und sie muss von beiden Eltern höchstpersönlich unterschrieben werden – am besten mit Datum und einer Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

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Unpublished form

Informationen für Alleinerziehende

Hier gelten ähnliche Spielregeln wie bei der Sorgerechtsverfügung. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Sie sich nicht mehr um das Kind kümmern können. Das gilt auch dann, wenn der Elternteil bisher kein Interesse am Kind gezeigt hat oder Sie berechtigte Sorge haben, dass der Einfluss dem Kind nicht guttut. Eine Sorgerechtsverfügung kann auch hier Klarheit schaffen, wen Sie gerne als Vormund eingesetzt sehen wollen und wer nach Ihrer Meinung kein Vormund werden sollte.

Natürlich sind Sorgerechtsvollmachten auch in Patchworkfamilien ein wichtiges Thema. Denn das Sorgerecht geht nicht automatisch von der Mutter oder dem Vater des Kindes auf den Lebensgefährten über, selbst wenn die Familie schon seit Jahren zusammenlebt. Eine Sorgerechtsvollmacht schafft hier Klarheit über die Zukunft des Kindes.

Wie oft muss ich Sorgerechtsvollmachten aktualisieren?

Die in einer Sorgerechtsvollmacht niedergelegten Wünsche zum Verbleib der Kinder gelten so lange, bis die Kinder volljährig sind oder die Vollmacht widerrufen wird. Bis dahin sollten Sie sich alle zwei bis drei Jahre überlegen, ob die formulierten Wünsche noch zutreffen?

Haaaaltttt! Nicht so schnell!

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