Tipps für den Umgang mit Geldinstituten

Bankvollmacht

Jeder von uns möchte gerne Herr (und Frau) seiner Finanzen bleiben. Aber es gibt Situationen im Leben, da sind wir nicht in der Lage, über unser Konto zu verfügen: Wenn wir schwer erkranken oder nach einem Unfall im Koma liegen und gar nicht ansprechbar sind. In einer solchen Situation müssen Menschen Ihre Finanzen klären: Sie müssen Ihre Rechnungen bezahlen oder Geld abheben können. Das geht nur mit einer Bankvollmacht. Die kann zu Lebzeiten gelten und auch über den Tod hinaus, um etwa die Beerdigungskosten begleichen zu können. Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie als Kontoinhaber einer anderen Person oder mehreren Bevollmächtigten eine Verfügungsberechtigung über ein oder mehrere Ihrer Konten oder Depots. Der Bevollmächtigte kann dann in Ihrem Namen Bankgeschäfte abschließen.

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Warum braucht man eine Bankvollmacht?

Ohne Bankvollmacht kommt niemand an Ihr Konto. Das ist grundsätzlich natürlich gut und sicher. Aber es kann Situationen geben, wo das zum Nachteil wird: Wenn Sie nämlich nicht mehr selbst zur Bank gehen oder Bankgeschäfte online erledigen können. Für diesen Fall brauchen Sie einen Bevollmächtigten, der Ihre Bankgeschäfte erledigt. Und das kann er oder sie nur mit einer Vollmacht. Die Bankvollmacht (Kontovollmacht ist übrigens ein Synonym) kann für alle Konten und Depots erteilt werden, sie kann aber auch auf einzelne Konten beschränkt werden.

Was passiert, wenn ich keine Bankvollmacht ausstelle?

Ohne Bankvollmacht kann sich niemand um Ihre Bankgeschäfte kümmern, wenn Sie das nicht mehr können. Das gilt zu Lebzeiten genauso wie nach Ihrem Tod, denn auch dann sind ja wichtige finanziell Entscheidungen zu treffen und Rechnungen zu bezahlen – etwa für die Beerdigungskosten. Ohne die Bankvollmacht kann nach dem Tod des Erblassers niemand auf das Vermögen des Verstorbenen zugreifen, bis das Testament eröffnet ist – und das kann durchaus ein paar Wochen dauern. Bis dahin können weder Rechnungen bezahlt werden, noch kann die Familie sich mit Geld versorgen.

Welche Vorteile bietet eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht bietet folgende Vorteile:

  • Sie klären frühzeitig, wer in einem Notfall Zugriff auf Ihre Konten hat.
  • Sie beugen finanziellen Engpässen in Notlagen vor.
  • Sie vermeiden Konflikte ums Geld, wenn eine Person Ihres Vertrauens Entscheidungen treffen kann.
  • Sie wissen, dass jemand sich um Ihre Geldangelegenheiten kümmert, wenn Sie das nicht mehr können.
  • Eine Vollmacht gilt nicht nur in Notfällen, sondern auch bei Urlauben oder einer Kur.

Die Bankvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, die in der Vollmacht aufgeführten Bankgeschäfte für Sie zu erledigen. In der Regel sind mit der Bankvollmacht diese Geschäfte abgedeckt, die der Bevollmächtigte ausführen darf:

  • Bargeld abheben,
  • Überweisungen tätigen,
  • Beantragen von Kunden- oder Kreditkarten, auch für den Bevollmächtigten,
  • Kredite in Anspruch nehmen, die dem Vollmachtgeber als Kontoinhaber eingeräumt wurden
  • für den Kontoinhaber bestimmte Mitteilungen und Erklärungen der Bank (z.B. Abrechnungen oder Kontoauszüge) entgegennehmen und anerkennen und
  • den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (ausgenommen sind Finanztermingeschäfte) und Devisen des Vollmachtgebers tätigen.

Mit einer Bankvollmacht kann allerdings keine Untervollmacht an weitere Personen erteilt werden, auch Kreditverpflichtungen zulasten des Vollmachtgebers darf der Bevollmächtigte nicht eingehen und auch Termingeschäfte sind als Bevollmächtigter nicht möglich.

Was Sie noch zur Bankvollmacht wissen müssen

Grundsätzlich gilt eine Bankvollmacht von der Erteilung bis zum Widerruf. Sie kann zu Lebzeiten wirksam werden oder auf den Todesfall des Vollmachtgebers beschränkt werden. Sie gilt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weiter und muss dann von den Erben widerrufen werden.

Wer für eine Person vorsorgen will, der kann natürlich diese Person zum Mitinhaber eines Kontos machen – dann wird es ein sog. Oder-Konto, über das beide Kontoinhaber verfügen können. Auch besteht natürlich die Möglichkeit, ein separates Konto zu eröffnen, auf das zu Lebzeiten bereits Geld eingezahlt wird. Soll der Berechtigte erst nach dem Tod des Erblassers von dem Konto profitieren, kann ein Sperrvermerk eingetragen werden.

Für Bankvollmachten gibt es übrigens keine Formvorschriften, theoretisch kann also eine Bankvollmacht völlig formlos erstellt werden, wenn klar wird, wer wen bevollmächtigt und wie umfangreich die Vollmacht ist. In der Praxis werden solche Vollmachten allerdings ebenso wenig wie Vollmachten im Rahmen der Vorsorgevollmacht anerkannt von den Banken – die Banken bestehen aus Sicherheitsgründen auf einen Vordruck der Bank, der in Gegenwart der Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben wird. Notariell beglaubigte Vollmachten erkennen Banken und Sparkassen jedoch in aller Regel problemlos an.

Ist eine postmortale Bankvollmacht sinnvoll?

In der Regel gilt die Bankvollmacht über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Dabei handelt es sich um eine sogenannte transmortale Vollmacht. Anders eine postmortale Bankvollmacht: Sie wird erst wirksam, wenn der Vollmachtgeber verstirbt. Das kann die richtige Entscheidung sein, wenn in dem Nachlass des Verstorbenen wichtige finanzielle Entscheidungen schnell zu treffen sind, die nicht auf die Testamentseröffnung warten können – etwa die Lohnzahlungen bei einem Unternehmen, die natürlich auch nach dem Tod des Unternehmers weiterlaufen müssen. Die postmortale Vollmacht ermöglicht einem Bevollmächtigten unabhängig von Erbe und Testament, im Sinne des Erblassers und Vollmachtgebers zu handeln.

Welche Unterlagen sind für eine Bankvollmacht notwendig?

Für das Erteilen und den Inhalt einer Bankvollmacht gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Meist wird die Bankvollmacht auf den Vordrucken des Geldinstitutes geschlossen, die Banken verlangen die Vorlage gültiger Ausweispapiere, die erforderlichen Formulare stellen die Banken bereit. Den Umfang und den Inhalt der Vollmacht bestimmt der Vollmachtgeber selbst. Die Banken und der Bevollmächtigte müssen sich an diese Vorgaben halten.

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